Die typisierte Abschreibung kann im Einzelfall zu niedrig sein. Ein Gutachten zur Restnutzungsdauer kann eine höhere AfA begründen.
Die Absetzung für Abnutzung (AfA) ermöglicht es Vermietern, den Gebäudewert ihrer Immobilie über die Nutzungsdauer steuerlich abzuschreiben. Bei vielen Wohngebäuden gilt typisiert eine AfA von 2 %. Ein Gutachten kann eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer darlegen. Ob das Finanzamt sie anerkennt und wie hoch der AfA-Satz dann ausfällt, entscheidet sich im Einzelfall.
| Position | Ohne Gutachten | Mit Gutachten |
|---|---|---|
| Kaufpreis | 500.000 € | 500.000 € |
| Gebäudeanteil (70 %) | 350.000 € | 350.000 € |
| AfA-Satz | 2,0 % | 4,0 % |
| Jährl. Abschreibung | 7.000 € | 14.000 € |
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