Die häufigste Frage zur Wohnflächenberechnung — verständlich beantwortet mit allen Sonderfällen.
Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) regelt genau, welche Flächen zur Wohnfläche zählen. Hier die Übersicht:
| Raum / Fläche | Zählt dazu? | Anrechnung |
|---|---|---|
| Wohnzimmer, Schlafzimmer, Küche | ✓ | 100 % |
| Bad, Flur, Abstellraum | ✓ | 100 % |
| Balkon & Loggia | ✓ | i.d.R. 25 % |
| Terrasse (überdacht) | ✓ | 25–50 % |
| Wintergarten (beheizt) | ✓ | 100 % |
| Wintergarten (unbeheizt) | ✓ | 50 % |
| Dachschräge 1–2 m | ✓ | 50 % |
| Keller | ✗ | Nicht anrechenbar |
| Garage / Stellplatz | ✗ | Nicht anrechenbar |
| Heizungsraum / Waschküche | ✗ | Nicht anrechenbar |
| Dachschräge unter 1 m | ✗ | Nicht anrechenbar |
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