Zwei Normen, ein Gebäude — aber unterschiedliche Ergebnisse. Was gilt wann?
Wohnflächenberechnungen können nach zwei verschiedenen Normen durchgeführt werden. Beide messen dieselbe Immobilie — kommen aber zu unterschiedlichen Ergebnissen.
| Kriterium | WoFlV | DIN 277 |
|---|---|---|
| Für wen? | Wohnen, Miete, Erbschaft, Finanzamt | Verkauf, Banken, Gutachten, Gewerbe |
| Dachschräge <1m | 0 % anrechenbar | 0 % anrechenbar |
| Dachschräge 1–2m | 50 % anrechenbar | Nicht vorgesehen |
| Dachschräge >2m | 100 % anrechenbar | 100 % (ab 1,5m) |
| Keller/Heizraum | Nicht anrechenbar | Als Nebenfläche |
| Balkone/Terrassen | 25–50 % anrechenbar | 100 % als Außenfläche |
| Ergebnis | Meist kleiner | Meist größer |
Die WoFlV ist seit 2004 die verbindliche Norm für Mietwohnungen in Deutschland. Das Finanzamt erkennt nur WoFlV-konforme Berechnungen an. Die DIN 277 ist die Norm für Architekten, Gutachter und gewerbliche Immobilien.
Auf Anfrage erstellen wir Ihre Berechnung nach WoFlV und DIN 277 in einem Dokument — ideal wenn Sie sowohl vermieten als auch verkaufen möchten.
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