Zwei Normen, ein Gebäude — aber unterschiedliche Ergebnisse. Was gilt wann?
Wohnflächenberechnungen können nach zwei verschiedenen Normen durchgeführt werden. Beide messen dieselbe Immobilie — kommen aber zu unterschiedlichen Ergebnissen.
| Kriterium | WoFlV | DIN 277 |
|---|---|---|
| Für wen? | Wohnen, Miete, Erbschaft, Finanzamt | Verkauf, Banken, Gutachten, Gewerbe |
| Dachschräge <1m | 0 % anrechenbar | 0 % anrechenbar |
| Dachschräge 1–2m | 50 % anrechenbar | Nicht vorgesehen |
| Dachschräge >2m | 100 % anrechenbar | 100 % (ab 1,5m) |
| Keller/Heizraum | Nicht anrechenbar | Als Nebenfläche |
| Balkone/Terrassen | 25–50 % anrechenbar | 100 % als Außenfläche |
| Ergebnis | Meist kleiner | Meist größer |
Die WoFlV gilt unmittelbar für den öffentlich geförderten Wohnungsbau; im frei finanzierten Wohnraum wird sie regelmäßig herangezogen, wenn nichts anderes vereinbart ist. Für Wohnflächen wird üblicherweise die WoFlV verwendet, für Nutz- und Gewerbeflächen die DIN 277. Die DIN 277 ist die Norm für Architekten, Gutachter und gewerbliche Immobilien.
Auf Anfrage erstellen wir Ihre Berechnung nach WoFlV und DIN 277 in einem Dokument — ideal wenn Sie sowohl vermieten als auch verkaufen möchten.
Sachverständigenbüro · Antwort i. d. R. innerhalb von 2 Stunden · Festpreis
Zum Anzeigen wird der Dienst Jotform geladen. Dabei wird Ihre IP-Adresse an Jotform übermittelt und es können Cookies gesetzt werden. Näheres in unserer Datenschutzerklärung.
Die Bewertungen werden unverändert und vollständig aus unserem öffentlichen Google-Unternehmensprofil übernommen; eine Auswahl nach Notenstufe findet nicht statt. Eine eigene Überprüfung, ob Bewertende unsere Leistungen tatsächlich in Anspruch genommen haben, führen wir nicht durch. Der angezeigte Durchschnitt und die Anzahl werden tagesaktuell aus dem Google-Unternehmensprofil abgerufen. Weitere Hinweise zur Echtheit