Wohnflächenberechnung und Grundriss — WoFlV vs DIN 277
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WoFlV vs. DIN 277 — der vollständige Vergleich

Zwei Normen, ein Gebäude — aber unterschiedliche Ergebnisse. Was gilt wann?

Lesezeit: 5 Min.

WoFlV vs. DIN 277 — der vollständige Vergleich

Wohnflächenberechnungen können nach zwei verschiedenen Normen durchgeführt werden. Beide messen dieselbe Immobilie — kommen aber zu unterschiedlichen Ergebnissen.

KriteriumWoFlVDIN 277
Für wen?Wohnen, Miete, Erbschaft, FinanzamtVerkauf, Banken, Gutachten, Gewerbe
Dachschräge <1m0 % anrechenbar0 % anrechenbar
Dachschräge 1–2m50 % anrechenbarNicht vorgesehen
Dachschräge >2m100 % anrechenbar100 % (ab 1,5m)
Keller/HeizraumNicht anrechenbarAls Nebenfläche
Balkone/Terrassen25–50 % anrechenbar100 % als Außenfläche
ErgebnisMeist kleinerMeist größer
Praxisregel: Bei Mietrecht und Finanzamt immer WoFlV verwenden. Beim Verkauf an Privatkunden WoFlV, bei gewerblichen Transaktionen DIN 277. Im Zweifel: beide Normen berechnen lassen.

Welche Norm gilt wann?

Die WoFlV gilt unmittelbar für den öffentlich geförderten Wohnungsbau; im frei finanzierten Wohnraum wird sie regelmäßig herangezogen, wenn nichts anderes vereinbart ist. Für Wohnflächen wird üblicherweise die WoFlV verwendet, für Nutz- und Gewerbeflächen die DIN 277. Die DIN 277 ist die Norm für Architekten, Gutachter und gewerbliche Immobilien.

  • WoFlV: Mietverhältnisse, Finanzamt, Erbschaft
  • WoFlV / DIN 277: Architekten, Gutachten, Gewerbeimmobilien
  • Beide: möglich auf Anfrage in einem Dokument

Wir liefern beide Normen auf Wunsch

Auf Anfrage erstellen wir Ihre Berechnung nach WoFlV und DIN 277 in einem Dokument — ideal wenn Sie sowohl vermieten als auch verkaufen möchten.

  • WoFlV: finanzamts- und bankkonform
  • WoFlV / DIN 277: für Gutachten und Verkauf
  • Maßstäbliche CAD-Grundrisse inklusive
  • Fertig i. d. R. in 3–5 Werktagen nach Ortstermin
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