Wir prüfen, ob bei Ihrer vermieteten Immobilie eine kürzere tatsächliche Restnutzungsdauer plausibel nachweisbar ist – objektbezogen, nachvollziehbar und für die Vorlage beim Finanzamt aufbereitet.
Bei vielen älteren vermieteten Immobilien bildet die pauschale Abschreibung den tatsächlichen Zustand nicht realistisch ab. Ein Restnutzungsdauer-Gutachten prüft, ob eine kürzere Nutzungsdauer nachvollziehbar begründet werden kann.
Altbau, vermietete Wohnungen, Mehrfamilienhäuser, Sanierungsstau, technische Abnutzung oder hohe Gebäudeanteile.
Wir prüfen zuerst grob, ob sich ein Gutachten wirtschaftlich lohnen kann. So starten Sie mit einer klaren Einschätzung.
Viele Gebäude werden typisiert abgeschrieben. Bei Wohngebäuden sind häufig 2 % pro Jahr der Ausgangspunkt.
vereinfachtes Beispiel, ohne steuerliche Beratung
Wird eine kürzere tatsächliche Restnutzungsdauer sachverständig plausibel nachgewiesen, kann sich eine höhere jährliche AfA ergeben.
abhängig vom Einzelfall und der Prüfung durch das Finanzamt
Zustand von Gebäudehülle, Dach, Fassade, Fenstern, Keller und tragenden Bauteilen.
Heizung, Elektro, Sanitär, Leitungen und technische Anlagen mit Blick auf Restlebensdauer.
Durchgeführte und unterlassene Maßnahmen, Sanierungsbedarf und wirtschaftliche Nutzbarkeit.
Kaufvertrag, Baujahr, Flächen, Modernisierungsnachweise, Fotos und verfügbare Pläne.
Einordnung nach aktueller Rechtsprechung und objektbezogener Methodik.
Nachvollziehbare Herleitung der Restnutzungsdauer für Ihre steuerliche Abstimmung.
Wir schätzen ein, ob sich ein Gutachten wirtschaftlich lohnen kann.
Sie erhalten eine kurze Liste der benötigten Angaben und Dokumente.
Wir erfassen Zustand, Ausstattung, Modernisierungen und Restlebensdauer.
Sie erhalten die nachvollziehbare Begründung zur weiteren steuerlichen Vorlage.
Eine automatische Pflicht zur Anerkennung gibt es nicht. Entscheidend ist eine objektbezogene, nachvollziehbare Begründung. Die Prüfung erfolgt im Einzelfall.
Vor allem für Vermieter und Kapitalanleger mit älteren Gebäuden, Sanierungsbedarf oder einer Immobilie, deren tatsächliche Nutzungsdauer deutlich unter der typisierten Annahme liegen kann.
Der Aufwand hängt von Objektart, Unterlagen und Prüfaufwand ab. Nach der kostenlosen Vorprüfung erhalten Sie ein klares Angebot.
Nein. Das Gutachten liefert die sachverständige Grundlage. Die steuerliche Einordnung stimmen Sie mit Ihrer Steuerberatung ab.
Kurze Daten senden, persönliche Rückmeldung erhalten und dann entscheiden.