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Leistung 02 · Restnutzungsdauer · AfA

Restnutzungsdauer-Gutachten für höhere AfA

Wir prüfen, ob bei Ihrer vermieteten Immobilie eine kürzere tatsächliche Restnutzungsdauer plausibel nachweisbar ist – objektbezogen, nachvollziehbar und für die Vorlage beim Finanzamt aufbereitet.

✓ kostenlose Vorprüfung✓ objektbezogene Begründung✓ Zahlung erst nach Erhalt
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✓ Für vermietete Immobilien
✓ Einzelfall-Prüfung Finanzamt
↩ Zahlung erst nach Erhalt
Lohnt es sich?

Mehr Abschreibung ist möglich, wenn die tatsächliche Restnutzungsdauer kürzer ist.

Bei vielen älteren vermieteten Immobilien bildet die pauschale Abschreibung den tatsächlichen Zustand nicht realistisch ab. Ein Restnutzungsdauer-Gutachten prüft, ob eine kürzere Nutzungsdauer nachvollziehbar begründet werden kann.

Typisch interessant

Altbau, vermietete Wohnungen, Mehrfamilienhäuser, Sanierungsstau, technische Abnutzung oder hohe Gebäudeanteile.

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Vorab ohne Risiko

Wir prüfen zuerst grob, ob sich ein Gutachten wirtschaftlich lohnen kann. So starten Sie mit einer klaren Einschätzung.

Rechenidee

Warum die Restnutzungsdauer steuerlich relevant sein kann

Pauschale AfA

Viele Gebäude werden typisiert abgeschrieben. Bei Wohngebäuden sind häufig 2 % pro Jahr der Ausgangspunkt.

2 %

vereinfachtes Beispiel, ohne steuerliche Beratung

Nachgewiesene kürzere RND

Wird eine kürzere tatsächliche Restnutzungsdauer sachverständig plausibel nachgewiesen, kann sich eine höhere jährliche AfA ergeben.

z. B. 4 %

abhängig vom Einzelfall und der Prüfung durch das Finanzamt

Was wir prüfen

Objektzustand statt pauschaler Annahme

1

Bausubstanz

Zustand von Gebäudehülle, Dach, Fassade, Fenstern, Keller und tragenden Bauteilen.

2

Haustechnik

Heizung, Elektro, Sanitär, Leitungen und technische Anlagen mit Blick auf Restlebensdauer.

3

Modernisierung

Durchgeführte und unterlassene Maßnahmen, Sanierungsbedarf und wirtschaftliche Nutzbarkeit.

4

Unterlagen

Kaufvertrag, Baujahr, Flächen, Modernisierungsnachweise, Fotos und verfügbare Pläne.

5

Rechtslage

Einordnung nach aktueller Rechtsprechung und objektbezogener Methodik.

6

Gutachten

Nachvollziehbare Herleitung der Restnutzungsdauer für Ihre steuerliche Abstimmung.

Ablauf

In vier klaren Schritten zum Gutachten

1

Vorprüfung

Wir schätzen ein, ob sich ein Gutachten wirtschaftlich lohnen kann.

2

Unterlagen

Sie erhalten eine kurze Liste der benötigten Angaben und Dokumente.

3

Objektprüfung

Wir erfassen Zustand, Ausstattung, Modernisierungen und Restlebensdauer.

4

Gutachten

Sie erhalten die nachvollziehbare Begründung zur weiteren steuerlichen Vorlage.

Was brauchen wir?

Für den Start reichen wenige Eckdaten.

  • Baujahr und Adresse
  • Kaufpreis und Kaufdatum
  • Gebäudeanteil, falls bekannt
  • Angaben zu Modernisierungen und Zustand
  • Grundrisse, Fotos oder Exposé, falls vorhanden
FAQ

Häufige Fragen zum Restnutzungsdauer-Gutachten

Muss das Finanzamt das Gutachten akzeptieren?

Eine automatische Pflicht zur Anerkennung gibt es nicht. Entscheidend ist eine objektbezogene, nachvollziehbare Begründung. Die Prüfung erfolgt im Einzelfall.

Für wen lohnt sich ein RND-Gutachten besonders?

Vor allem für Vermieter und Kapitalanleger mit älteren Gebäuden, Sanierungsbedarf oder einer Immobilie, deren tatsächliche Nutzungsdauer deutlich unter der typisierten Annahme liegen kann.

Was kostet das Gutachten?

Der Aufwand hängt von Objektart, Unterlagen und Prüfaufwand ab. Nach der kostenlosen Vorprüfung erhalten Sie ein klares Angebot.

Ersetzt das Gutachten die Steuerberatung?

Nein. Das Gutachten liefert die sachverständige Grundlage. Die steuerliche Einordnung stimmen Sie mit Ihrer Steuerberatung ab.

Kostenlose Vorprüfung

Wir prüfen, ob sich ein Restnutzungsdauer-Gutachten für Sie lohnt.

Kurze Daten senden, persönliche Rückmeldung erhalten und dann entscheiden.

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