Restnutzungsdauergutachten – höhere AfA, mehr Rendite
Mit einem sachverständigen Gutachten zur tatsächlichen Restnutzungsdauer erhöhen Vermieter die jährliche Abschreibung erheblich.
Personenzertifiziert
DEKRA-zertifiziert
Nachweis nach aktueller Rechtsprechung
Für Finanzamt-Nachweis geeignet
↩ Zahlung erst nach Erhalt
Ihr Steuervorteil
Mehr Abschreibung. Weniger Steuern. Mehr Rendite.
Für viele Wohngebäude wird typisiert mit 2 % AfA gerechnet; im Einzelfall kann eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer nachgewiesen werden. Mit einem sachverständigen Gutachten weisen wir die tatsächlich kürzere Restnutzungsdauer nach und erhöhen Ihre Abschreibung deutlich.
Rechenbeispiel
Ohne Gutachten
2 % AfA
10.000 €/Jahr bei 500k €
Mit Gutachten (RND 25J.)
4 % AfA
→ 4.200 € Steuerersparnis/Jahr
✓ Gutachtenkosten 1.649 € amortisieren sich in unter 6 Monaten
Steuerrechner
Mögliche jährliche Steuerersparnis
4.200 €
Schätzung · genaue Prüfung kostenlos
Ablauf & Leistung
Was wir liefern — und wie es abläuft
1
Kostenlose Ersteinschätzung
Baujahr, Kaufpreis und Bodenrichtwert — wir sagen in 24h ob es sich rechnet.
2
Ortstermin & Objektprüfung
Vor Ort erfassen wir Zustand, Ausstattung und alle relevanten Merkmale.
3
Gutachtenerstellung
Berechnung der tatsächlichen RND nach anerkannten Verfahren.
4
Einreichung beim Finanzamt
Sie erhalten das fertige Gutachten — digital und gebunden.
20–30 Seiten Gutachten
Vollständige Dokumentation mit Fotodokumentation, Berechnungsverfahren und Begründung.
Für Finanzamt-Nachweis geeignet
Unsere Gutachten werden vom Finanzamt nahezu ausnahmslos anerkannt.
7–10 Werktage Lieferzeit
Schnelle Bearbeitung ohne Qualitätseinbußen — Festpreis ab 1.649 € brutto
Nachweis
gut begründet
Ab 1.649 € brutto
Festpreis
7–10
Werktage
4.200 €+
Ø Jahresersparnis
Häufige Fragen
Was Vermieter wissen müssen
Für welche Immobilien lohnt es sich?
Altbauten vor 1990, sanierungsbedürftige Objekte und geerbte Immobilien. Faustregel: Gebäudewert über 200.000 € und Baujahr vor 1990.
Wie prüft das Finanzamt ein Gutachten?
Ein Gutachten kann anerkannt werden, wenn es die kürzere tatsächliche Nutzungsdauer sachverständig, objektbezogen und nachvollziehbar begründet. Die Prüfung erfolgt im Einzelfall.
Kann ich rückwirkend profitieren?
Ja, für noch nicht bestandskräftige Steuerbescheide (in der Regel 1 Monat Einspruchsfrist).
Sind die Gutachtenkosten absetzbar?
Ja — die Kosten des Gutachtens sind als Werbungskosten bei den Vermietungseinkünften absetzbar.
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