Immobilienbewertung — Bewertungsverfahren
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Sachwert, Ertragswert, Vergleichswert — die drei Bewertungsverfahren erklärt

Welches Verfahren wird wann angewendet? Eine verständliche Erklärung der normierten Immobilienbewertung.

Lesezeit: 5 Min.

Die drei normierten Verfahren nach ImmoWertV

Symbolbild: Grundrissanalyse

In Deutschland sind drei Verfahren zur Immobilienbewertung gesetzlich normiert. Der Sachverständige wählt das Verfahren je nach Immobilientyp und Bewertungsanlass.

🏠
Vergleichswertverfahren
Vergleich mit tatsächlichen Verkaufspreisen ähnlicher Immobilien in der Umgebung.
Geeignet für:
ETW, Reihenhäuser, Grundstücke
📊
Ertragswertverfahren
Bewertung basierend auf den erzielbaren Mieteinnahmen und der Restnutzungsdauer.
Geeignet für:
MFH, Gewerbe, Kapitalanlagen
🔧
Sachwertverfahren
Ermittlung der Herstellungskosten abzüglich Alterswertminderung plus Bodenwert.
Geeignet für:
EFH, Sonderimmobilien, Neubauten
In der Praxis: Oft werden zwei Verfahren parallel angewendet und die Ergebnisse plausibilisiert. In München ist das Vergleichswertverfahren besonders aussagekräftig, da viele Kaufpreissammlungsdaten vorliegen.

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