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Immobilienbewertung — Bewertungsverfahren
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Sachwert, Ertragswert, Vergleichswert — die drei Bewertungsverfahren erklärt

Welches Verfahren wird wann angewendet? Eine verständliche Erklärung der normierten Immobilienbewertung.

Lesezeit: 5 Min.

Die drei normierten Verfahren nach ImmoWertV

Sachverständige bei der Grundrissanalyse auf Tablet

In Deutschland sind drei Verfahren zur Immobilienbewertung gesetzlich normiert. Der Sachverständige wählt das Verfahren je nach Immobilientyp und Bewertungsanlass.

🏠
Vergleichswertverfahren
Vergleich mit tatsächlichen Verkaufspreisen ähnlicher Immobilien in der Umgebung.
Geeignet für:
ETW, Reihenhäuser, Grundstücke
📊
Ertragswertverfahren
Bewertung basierend auf den erzielbaren Mieteinnahmen und der Restnutzungsdauer.
Geeignet für:
MFH, Gewerbe, Kapitalanlagen
🔧
Sachwertverfahren
Ermittlung der Herstellungskosten abzüglich Alterswertminderung plus Bodenwert.
Geeignet für:
EFH, Sonderimmobilien, Neubauten
In der Praxis: Oft werden zwei Verfahren parallel angewendet und die Ergebnisse plausibilisiert. In München ist das Vergleichswertverfahren besonders aussagekräftig, da viele Kaufpreissammlungsdaten vorliegen.

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Unsere Sachverständigen wählen das passende Verfahren für Ihre Immobilie — methodisch korrekt und nachvollziehbar.

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