Seit der Grundsteuerreform sollten Eigentümer ihre Bewertung genau prüfen. Ein Verkehrswertgutachten kann ein wichtiger Nachweis im Einspruchsverfahren sein.
Seit dem 1. Januar 2025 gilt die neue Grundsteuer. In Bayern wird überwiegend nach einem Flächenmodell gerechnet; in vielen anderen Bundesländern spielt der Wert der Immobilie eine größere Rolle. Deshalb prüfen wir zuerst, ob ein Verkehrswertgutachten in Ihrem Bundesland und Fall überhaupt der passende Nachweis ist.
Bei wertabhängigen Modellen kann ein deutlich niedrigerer gemeiner Wert relevant sein. Nach den Grundsteuer-Hinweisen wird die 40-Prozent-Grenze für den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts beschrieben; die Anwendung hängt vom Bundesland und Einzelfall ab.
Wir erstellen Ihr Verkehrswertgutachten zum Festpreis. Wir prüfen zuerst, ob der Verkehrswertnachweis in Ihrem Fall sinnvoll ist und welche Unterlagen benötigt werden.
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