Ein RND-Gutachten kann die Grundlage für einen höheren AfA-Satz sein. Wann kommt es in Betracht?
Ein RND-Gutachten kommt in Betracht, wenn die tatsächliche wirtschaftliche Restnutzungsdauer Ihrer Immobilie kürzer ist als die steuerlich pauschal angesetzten 50 Jahre. Ob das zutrifft, lässt sich nur am einzelnen Objekt beurteilen.
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