Gutachtenerstellung — RND Restnutzungsdauer
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Wann lohnt sich ein Restnutzungsdauergutachten?

Ein RND-Gutachten kann die Grundlage für einen höheren AfA-Satz sein. Wann kommt es in Betracht?

Lesezeit: 4 Min.

Wann lohnt sich ein RND-Gutachten?

Ein RND-Gutachten kommt in Betracht, wenn die tatsächliche wirtschaftliche Restnutzungsdauer Ihrer Immobilie kürzer ist als die steuerlich pauschal angesetzten 50 Jahre. Ob das zutrifft, lässt sich nur am einzelnen Objekt beurteilen.

Ohne Gutachten (Finanzamt-Standard)
2 % AfA
auf Gebäudewert / Jahr
Mit RND-Gutachten
3–5 % AfA
bei RND 20–33 Jahre

Situationen, in denen eine Prüfung häufig sinnvoll ist

  • Altbau vor 1990, vermietet — häufiger Anlass für eine Prüfung
  • Sanierungsbedürftige Immobilie — Zustand kann die RND verkürzen
  • Geerbte und vermietete Immobilie — die typisierte AfA richtet sich nach § 7 Abs. 4 EStG
  • Mehrfamilienhaus als Kapitalanlage — hohe Mieteinnahmen = hoher Steuerwert

Diese Fälle lohnen sich selten

  • Neubau — für Fertigstellungen ab 2023 gilt die erhöhte typisierte AfA
  • Selbstgenutzte Immobilie — keine AfA möglich
Rechenbeispiel zur Berechnungsmechanik: Bei einem Gebäudewert von 500.000 € und einer Restnutzungsdauer von 25 statt 50 Jahren verdoppelt sich die rechnerische jährliche Abschreibung von 10.000 € auf 20.000 €. Welche steuerliche Wirkung sich daraus ergibt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab und beurteilt Ihre Steuerberatung. Ob sich ein Gutachten lohnt, prüfen wir vorab kostenlos und nennen den finalen Festpreis erst nach kurzer Objektprüfung.

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