Ratgeber · Finanzamt

Immobilien­bewertung fürs Finanzamt — welche Anforderungen gelten?

Das Finanzamt prüft jedes Gutachten im Einzelfall. Welche Anforderungen an Inhalt und Gutachter gestellt werden, lesen Sie hier.

Ihr Ansprechpartner: Moritz Pfaller · Sachverständigenbüro PFALLER, München

Wann braucht man ein Gutachten fürs Finanzamt?

  • Erbschaftsteuer: Um einen niedrigeren Wert als die Finanzamt-Bewertung nachzuweisen
  • Schenkungsteuer: Gleicher Mechanismus wie bei der Erbschaftsteuer
  • Grundsteuer: Nachweis eines niedrigeren Verkehrswerts
  • AfA-Nachweis: Kürzere Restnutzungsdauer für höhere Abschreibung

Was das Finanzamt verlangt

Das Finanzamt prüft Gutachten je nach Anlass im Einzelfall. Wichtig sind vor allem:

  • Qualifikation: sachverständige, unabhängige und fachkundige Erstellung
  • Methodik: passende Bewertungs- oder Nachweismethode zum konkreten Anlass
  • Nachvollziehbarkeit: Vollständige Dokumentation aller Berechnungsschritte
  • Unabhängigkeit: Der Sachverständige darf kein Eigeninteresse am Ergebnis haben
Unser Vorgehen
Aufbereitet für die Vorlage beim Finanzamt
Objektbezogene, nachvollziehbare Herleitung

Hinweis zur Erbschaft- und Schenkungsteuer: Für den Nachweis eines niedrigeren Grundbesitzwerts stellt das Bewertungsgesetz besondere Anforderungen an die Person des Gutachters (§ 198 BewG). Ob unser Gutachten dafür in Betracht kommt, klären wir vor der Beauftragung mit Ihnen – bitte stimmen Sie dies auch mit Ihrer Steuerberatung ab.

Moritz Pfaller, Sachverständigenbüro PFALLER
Moritz PfallerIhr Ansprechpartner

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Unsere Gutachten werden nachvollziehbar und für behördliche Prüfungen aufbereitet. Festpreis, Zahlung erst nach Erhalt.

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