Wohnfläche bei Dachschrägen — so wird korrekt berechnet
So werden geneigte Dachflächen nach WoFlV und DIN 277 berechnet — mit konkreten Beispielen.
Wie werden Dachschrägen berechnet?

Die Berechnung von Räumen mit Dachschrägen ist eine der häufigsten Fehlerquellen bei Wohnflächenangaben. Je nach Norm — WoFlV oder DIN 277 — gelten unterschiedliche Regeln, die zu erheblichen Abweichungen führen können.
Rechenbeispiel: Mansardenzimmer 20 m²
Ein Dachzimmer mit 20 m² Grundfläche, davon 8 m² unter 1 m, 6 m² zwischen 1–2 m und 6 m² über 2 m. Bei WoFlV ergibt das: 0 + 3 + 6 = 9 m² anrechenbare Wohnfläche — statt 20 m² Grundfläche. Ein Unterschied von 55 %. Das wirkt sich direkt auf Miete und Steuern aus.
Typische Fehler ohne Sachverständigen
- Balkenwölbungen und Dachsparren werden nicht abgezogen
- Falsche Messpunkte bei geneigten Dachflächen
- Mischung aus WoFlV und DIN 277 in einem Dokument
- Wandvorsprünge werden vergessen
- Fehlende Unterscheidung zwischen Grundfläche und Wohnfläche

Unser Vorgehen bei Dachgeschosswohnungen
Mit unserem Matterport Pro3 3D-Scanner erfassen wir jeden Winkel präzise — auch komplexe Dachschrägen, Gauben und Dachfenster.
- 3D-Laserscan vor Ort — vollständige digitale Erfassung
- Berechnung nach WoFlV und DIN 277
- Maßstäbliche CAD-Grundrisse inklusive
- Sachverständigenbüro mit nachvollziehbarer Dokumentation
- Lieferzeit i. d. R. 3–5 Werktage
Haben Sie Fragen?
Sachverständigenbüro · Antwort i. d. R. innerhalb von 2 Stunden · Festpreis