Kurzgutachten oder Verkehrswertgutachten — was brauche ich?
Eine klare Entscheidungshilfe: Wann reicht das Kurzgutachten, wann brauchen Sie das Verkehrswertgutachten?
Lesezeit: 3 Min.
Welches Gutachten brauche ich?
Einfache Regel: Wenn Sie das Gutachten offiziell einreichen müssen — bei Gericht, Bank oder Finanzamt — brauchen Sie das Verkehrswertgutachten. Für alle anderen Zwecke reicht das Kurzgutachten.
Kurzgutachten
Kompakte Marktwertermittlung
7–10 Werktage · 10–30 Seiten
Marktgerechte Wertermittlung
Kauf- und Verkaufsverhandlungen
Eigene Entscheidungsgrundlage
Schnell und kostengünstig
❌ Nicht für Gerichte, Finanzämter oder Banken
Verkehrswertgutachten § 194 BauGB
Ausführliches Vollgutachten
2–4 Wochen · 50–120 Seiten
Nach § 194 BauGB erstellt
Finanzamt (Erbschaft, Schenkung)
Banken (Finanzierung)
Scheidung und Erbauseinandersetzung
✅ Für Behörden nachvollziehbar aufbereitet
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