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Technischer Nachweis — AfA und Restnutzungsdauer
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Ratgeber · AfA-Nachweis

AfA-Nachweis zur kürzeren Nutzungsdauer — aktuelle Regeln

Aktueller Stand: Ein sachverständiges Gutachten kann eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer nachweisen, wenn es den Einzelfall nachvollziehbar begründet.

Lesezeit: 6 Min.

Aktueller Stand zur kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer

Der Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer ist weiterhin möglich. Wichtig ist ein sachverständig begründetes, objektbezogenes Gutachten; die Finanzverwaltung prüft die Anerkennung im Einzelfall.

Aktueller Stand

Nach der BFH-Rechtsprechung kommt es auf eine nachvollziehbare sachverständige Methode an. Ein bloßer Modellwert reicht nicht; Zustand, technische, wirtschaftliche und rechtliche Faktoren müssen objektbezogen begründet werden.

Was bedeutet das konkret für Vermieter?

  • Ein qualifiziertes Gutachten kann als Nachweis beim Finanzamt eingereicht werden
  • Qualifikation, Unabhängigkeit und Nachvollziehbarkeit stärken die Anerkennung
  • Rückwirkende Änderung von Steuerbescheiden für noch offene Jahre möglich
  • Pauschale Ablehnung ist nach der BFH-Rechtsprechung kritisch; entscheidend bleibt der Einzelfall
Frühere Verwaltungspraxis
  • Viele Finanzämter lehnten Gutachten ab
  • Keine einheitliche Rechtspraxis
  • Hohe Hürden für Steuerpflichtige
Aktuelle Einordnung
  • Sachverständige Gutachten sind ein wichtiger Nachweis
  • Einzelfallprüfung durch das Finanzamt
  • Objektbezogen und nachvollziehbar begründet
Tipp: Auch für Steuerjahre ab 2021 kann rückwirkend eine kürzere Nutzungsdauer beantragt werden, sofern die Bescheide noch nicht bestandskräftig sind.

Sachverständigenbüro — für den Finanzamt-Nachweis

Unsere Gutachten werden objektbezogen und nachvollziehbar erstellt, damit sie als Nachweis beim Finanzamt eingereicht werden können.

  • Sachverständigenbüro mit zertifizierten Fachexperten
  • Für die Vorlage beim Finanzamt aufbereitet
  • Festpreis ab 1.649 € brutto — steuerlich absetzbar
  • Fertig in 7–10 Werktagen
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