Aktueller Stand: Ein sachverständiges Gutachten kann eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer nachweisen, wenn es den Einzelfall nachvollziehbar begründet.
Der Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer ist weiterhin möglich. Wichtig ist ein sachverständig begründetes, objektbezogenes Gutachten; die Finanzverwaltung prüft die Anerkennung im Einzelfall.
Nach der BFH-Rechtsprechung kommt es auf eine nachvollziehbare sachverständige Methode an. Ein bloßer Modellwert reicht nicht; Zustand, technische, wirtschaftliche und rechtliche Faktoren müssen objektbezogen begründet werden.
Unsere Gutachten werden objektbezogen und nachvollziehbar erstellt, damit sie als Nachweis beim Finanzamt eingereicht werden können.
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