Verkehrswertgutachten für Erbe, Scheidung und Gericht
Das ausführliche Gutachten für Anlässe, in denen Finanzamt, Gericht oder Bank den Wert Ihrer Immobilie prüfen – zum Beispiel bei Erbschaft, Schenkung oder Scheidung.
5 von 5 Sternen bei Google Bewertungen · Stand- Kosten
- Festpreis vor Beauftragung, in der Regel im vierstelligen Bereich
- Dauer
- in der Regel 3–5 Wochen nach dem Ortstermin
- Sie erhalten
- das vollständige Gutachten (in der Regel 50–120 Seiten) als PDF per E-Mail
- Nach § 194 BauGB, Verfahren nach ImmoWertV
- Für Finanzamt, Gericht, Bank, Erbschaft und Scheidung
- Stichtagsbezogen (der Wert gilt für einen festen Tag) und vollständig begründet
- Zahlung erst nach Erhalt auf Rechnung
- Persönlicher Ansprechpartner bis Abschluss
Wofür brauchen Sie das Gutachten?
Erbschaft und Scheidung stellen eigene Anforderungen an Stichtag und Begründung. Hier finden Sie die passende Seite – oder das kompaktere Format zur Orientierung.
Wann Sie ein Verkehrswertgutachten brauchen
Grundlage ist § 194 BauGB, die Vorschrift, die den Verkehrswert definiert. Wie gerechnet wird, legt die ImmoWertV fest, die Immobilienwertermittlungsverordnung. Ein Verkehrswertgutachten ist das Vollgutachten für rechtliche, steuerliche und streitige Anlässe. Es dokumentiert den Wert einer Immobilie nachvollziehbar, mit Objektprüfung, Marktbezug und begründeter Methodik.
Ausführlich & nachvollziehbar
Für Erbschaft, Scheidung, Gericht, Finanzamt, Betreuung, Zwangsversteigerung oder Behörden.
Nicht nur Schätzung
Der Wert wird nicht pauschal abgeleitet, sondern anhand Objektmerkmalen, Rechtslage, Markt und Bewertungsverfahren begründet.
Moritz Pfaller, Sachverständigenbüro PFALLER, München
Ortstermin, Auswertung und Gutachten laufen über unser Büro in München; bei Parallelterminen unterstützen freie Sachverständige beim Aufmaß. Von der Anfrage bis zur Rechnung haben Sie einen Ansprechpartner. Kein Callcenter, kein anonymer Ablauf.
+49 160 / 7503912 · Mo–Fr 9–18 Uhr · Rückmeldung in der Regel innerhalb von 2 Stunden.
Was ein Verkehrswertgutachten enthält
Objekt & Unterlagen
Grundbuch, Flächen, Baujahr, Rechte, Lasten, Pläne, Energieausweis und weitere Unterlagen.
Ortstermin
Besichtigung, Fotodokumentation, Zustand, Ausstattung, Modernisierungen und Besonderheiten.
Lage & Markt
Mikro- und Makrolage, Bodenrichtwert (amtlicher Bodenpreis je Quadratmeter), Nachfrage, Vergleichsdaten und regionale Markteinordnung.
Verfahren
Auswahl und Begründung des passenden Bewertungsverfahrens nach ImmoWertV.
Wertableitung
Transparente Berechnung mit Zu- und Abschlägen, Stichtag und nachvollziehbarer Herleitung.
Gutachten
Ausführliche schriftliche Dokumentation für Vorlage, Prüfung und weitere Abstimmung.
Wie aus den Verfahren ein Verkehrswert wird
Vereinfacht in sechs Schritten – am Beispiel einer vermieteten Eigentumswohnung.
01Objekt und Stichtag
Ortstermin, Unterlagen, Grundbuch und Bodenrichtwert: Wir erfassen alles, was den Wert zum Stichtag bestimmt.
02Das passende Verfahren
Vergleichswert bei Wohnungen und Reihenhäusern, Ertragswert bei vermieteten Objekten, Sachwert bei selbst genutzten Einfamilienhäusern – welches Verfahren passt, hängt von Objektart und Datenlage ab. Im Beispiel sind es Vergleichs- und Ertragswert.
ImmoWertV03Vorläufige Werte
Jedes herangezogene Verfahren führt zunächst zu einem eigenen, vorläufigen Wert.
04Marktanpassung
Die Werte werden an die Lage auf dem Grundstücksmarkt angepasst, etwa mit Daten des örtlichen Gutachterausschusses.
05Besondere Merkmale
Baumängel, ein Wohnrecht oder andere Besonderheiten des Objekts berücksichtigen wir mit Zu- oder Abschlägen.
06Verkehrswert zum Stichtag
Aus den Ergebnissen leiten wir den Verkehrswert ab – den Preis, der am Stichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre.
§ 194 BauGB
Schematische Darstellung ohne Zahlen – welches Verfahren maßgeblich ist, entscheidet sich am einzelnen Objekt.
Vom Anlass zum fertigen Vollgutachten
Erstprüfung
Wir klären Anlass, Stichtag und benötigtes Gutachtenformat.
Unterlagen
Sie erhalten eine klare Liste, was wir für die Bewertung benötigen.
Ortstermin
Wir erfassen Zustand, Ausstattung und Besonderheiten vor Ort.
Gutachten
Sie erhalten die vollständige Wertermittlung mit Erläuterung.
Kurze Anfrage senden, Anlass kostenlos prüfen lassen.
Nennen Sie uns Anlass und Objekt. Wir sagen Ihnen, ob ein Verkehrswertgutachten das passende Format ist, und nennen vorab den Festpreis.
- Anfrage senden
- Rückmeldung mit Festpreis
- Ortstermin und Gutachten

Verkehrswertgutachten oder Kurzgutachten?
Kurzgutachten
Kompakte Marktwerteinschätzung für Kauf, Verkauf und private Entscheidungen. Schlanker Umfang, schneller Überblick.
Verkehrswertgutachten
Ausführliches Vollgutachten für steuerliche, rechtliche oder streitige Anlässe mit vollständiger Herleitung.
Häufige Fragen zum Verkehrswertgutachten
Was bedeutet Verkehrswert nach § 194 BauGB?
Verkehrswert und Marktwert meinen dasselbe: den Preis, den Ihre Immobilie an einem bestimmten Tag (dem Stichtag) bei einem normalen Verkauf voraussichtlich erzielen würde – ohne persönliche Umstände wie Zeitdruck oder Verwandtschaft. So definiert es § 194 BauGB.
Wann reicht ein Kurzgutachten nicht aus?
Wenn ein Gutachten für Gericht, Finanzamt, Behörden oder eine streitige Auseinandersetzung benötigt wird, ist meist das Verkehrswertgutachten erforderlich.
Was kostet ein Verkehrswertgutachten?
Der Aufwand hängt stark von Objektart, Unterlagenlage und Anlass ab. Nach kurzer Prüfung erhalten Sie ein klares Angebot.
Wie lange dauert ein Verkehrswertgutachten?
In der Regel 3–5 Wochen nach dem Ortstermin. Sie erhalten das vollständige Gutachten (in der Regel 50–120 Seiten) als PDF per E-Mail.
Erkennt das Finanzamt das Gutachten an?
Für den Nachweis eines niedrigeren Grundbesitzwerts stellt das Bewertungsgesetz besondere Anforderungen an die Person des Gutachters (§ 198 BewG). Ob unser Gutachten dafür in Betracht kommt, klären wir vor der Beauftragung mit Ihnen – bitte stimmen Sie dies auch mit Ihrer Steuerberatung ab.
Kann das Gutachten für einen zurückliegenden Stichtag erstellt werden?
Ja. Der Verkehrswert wird immer zu einem bestimmten Stichtag ermittelt – das kann auch ein Tag in der Vergangenheit sein, etwa der Tag des Erbfalls oder die Zustellung des Scheidungsantrags.
Wir prüfen, welches Gutachten Ihr Anlass wirklich braucht.
Schicken Sie uns kurz den Anlass und die Objektart. Wir melden uns persönlich und erklären den nächsten sinnvollen Schritt.