Falsche Wohnflächenangaben betreffen Millionen Mietverträge. Was Mieter und Vermieter wissen müssen.
Nach der Rechtsprechung des BGH kann bei einer Wohnfläche, die mehr als 10 % kleiner ist als im Mietvertrag angegeben, ein Mangel vorliegen und eine Mietminderung in Betracht kommen. Für Mieterhöhungen ist dagegen die tatsächliche Wohnfläche maßgeblich; gesetzliche Grenzen wie die Kappungsgrenze bleiben zu beachten.
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