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Ratgeber · Mietrecht

Wohnfläche falsch berechnet? Rechte für Mieter und Vermieter

Falsche Wohnflächenangaben betreffen Millionen Mietverträge. Was Mieter und Vermieter wissen müssen.

Lesezeit: 5 Min.

Die 10-Prozent-Regel

Infografik — Was zählt wirklich zur Wohnfläche?

Nach der Rechtsprechung des BGH kann bei einer Wohnfläche, die mehr als 10 % kleiner ist als im Mietvertrag angegeben, ein Mangel vorliegen und eine Mietminderung in Betracht kommen. Für Mieterhöhungen ist dagegen die tatsächliche Wohnfläche maßgeblich; gesetzliche Grenzen wie die Kappungsgrenze bleiben zu beachten.

Wohnfläche zu groß angegeben
  • Mietminderung möglich (ab >10 % Abweichung)
  • Rückforderung zu viel gezahlter Miete (3 Jahre)
  • Betriebskosten-Korrektur
Wohnfläche zu klein angegeben
  • Mieterhöhung nach tatsächlicher Fläche prüfen
  • Betriebskosten-Verteilung prüfen
  • Verkaufsunterlagen korrekt darstellen

Häufige Fehlerquellen

  • Dachschrägen: Flächen unter 1 m bzw. zwischen 1–2 m werden falsch angerechnet
  • Balkon/Terrasse: Falsche Anrechnung (25 % statt 50 % oder umgekehrt)
  • Keller: Wird als Wohnfläche gezählt, obwohl er nicht anrechenbar ist
  • Veraltete Pläne: Umbau oder Renovierung wurde nie in der Berechnung berücksichtigt
  • Norm-Verwechslung: DIN 277 und WoFlV werden gemischt
Tipp für Vermieter: Lassen Sie die Wohnfläche professionell berechnen, bevor Mieter es tun. Eine korrekte Berechnung schützt vor Rückforderungen und stärkt Ihre Position bei Mieterhöhungen.

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