Warum ein gerichtsfestes Gutachten Steuern spart und Streit verhindert.
Lesezeit: 5 Min.
Immobilienbewertung bei Erbschaft & Scheidung
In rechtlich sensiblen Situationen brauchen Sie einen anerkannten, neutralen Immobilienwert — nicht eine Online-Schätzung, sondern ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB.
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Erbschaft & Schenkung
Das Finanzamt setzt den Grundbesitzwert für die Erbschaft- und Schenkungsteuer fest. Ein gerichtsfestes Gutachten kann den Wert — und damit die Steuer — erheblich senken.
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Scheidung & Zugewinnausgleich
Bei der Scheidung muss der Immobilienwert für den Zugewinnausgleich ermittelt werden. Nur ein neutrales Gutachten ist gerichtsverwertbar.
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Erbauseinandersetzung
Wenn mehrere Erben eine Immobilie bewerten müssen, liefert das Verkehrswertgutachten die neutrale Grundlage für eine gerechte Aufteilung.
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Vermögensübertragung
Bei der Übertragung von Immobilienvermögen an die nächste Generation ist ein anerkannter Wertnachweis steuerrechtlich oft entscheidend.
💡 Steuerersparnis-Beispiel: Bei einem Finanzamt-Wert von 800.000 € und einem gutachterlichen Marktwert von 650.000 € können Sie bei 19 % Erbschaftssteuersatz rund 28.500 € Steuern sparen — bei Gutachtenkosten von ca. 2.000 €.
Fristen im Erbfall
Erbfall dem Finanzamt anzeigen: meist innerhalb von 3 Monaten
Einspruch gegen Steuerbescheid: in der Regel 1 Monat
Planungsvorlauf für Gutachten: 2–4 Wochen einkalkulieren
Änderungsantrag bei noch offenen Bescheiden möglich
Diskret, schnell und fair bewertet
Wir verstehen, dass Erbschaft und Scheidung emotional belastend sind. Unser Anspruch ist eine schnelle, präzise und faire Bewertung, die Ihnen Sicherheit gibt.
Vertrauliche Behandlung aller Unterlagen
Sachverständigenbüro — für Gericht und Finanzamt nachvollziehbar aufbereitet
Persönliche Erläuterung des Gutachtens
Festpreis ab 2.900 € brutto
Priorität-Service auf Anfrage
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