Beim Kauf einer vermieteten Immobilie zahlen Sie einen Gesamtpreis für Grundstück und Gebäude. Abschreiben dürfen Sie nur den Gebäudeanteil – der Boden wird nicht abgeschrieben. Unser Gutachten ermittelt Boden- und Gebäudewert objektbezogen und teilt den Kaufpreis im Verhältnis dieser Werte auf; ob das Finanzamt der Aufteilung folgt, prüft es im Einzelfall.
Kosten: Festpreis nach kostenloser Vorprüfung, mit Restnutzungsdauer als gemeinsames Angebot · Dauer: Ausarbeitung in der Regel 7–10 Werktage nach dem Ortstermin · Sie erhalten: das Gutachten als PDF per E-Mail, aufbereitet für Steuerberatung und Finanzamt
Der Kaufpreis umfasst Grundstück und Gebäude. Steuerlich abnutzbar ist nur das Gebäude; Grund und Boden wird nicht abgeschrieben. Die Bemessungsgrundlage der AfA hängt deshalb davon ab, welcher Teil des Kaufpreises auf das Gebäude entfällt. Im selben Verhältnis werden auch die Kaufnebenkosten aufgeteilt.
Schema ohne Zahlenwerte – die Anteile ergeben sich aus dem Gutachten.
Nicht abschreibbar. Er richtet sich nach Grundstücksgröße bzw. Miteigentumsanteil und dem Bodenwert der Lage.
Bemessungsgrundlage der AfA. Aus diesem Betrag berechnet sich die jährliche Abschreibung.
Die Finanzverwaltung stellt eine Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung bereit. Sie rechnet typisiert, also mit pauschalen Ansätzen statt mit den Merkmalen des einzelnen Objekts.
Gebäudeanteil – angenommener Beispielwert, ohne steuerliche Beratung
Das Gutachten ermittelt Boden- und Gebäudewert nach der Immobilienwertermittlungsverordnung und teilt den Kaufpreis im Verhältnis dieser Werte auf.
Gebäudeanteil – abhängig vom Einzelfall und der Prüfung durch das Finanzamt
Beispielhafte Darstellung mit angenommenen Werten; keine Aussage über Ihr Objekt und keine Aussage über eine steuerliche Auswirkung.
Die jährliche AfA ergibt sich aus Bemessungsgrundlage und AfA-Satz. Die Kaufpreisaufteilung bestimmt, welcher Betrag abgeschrieben wird – die Restnutzungsdauer, über wie viele Jahre. Beide Gutachten beruhen auf denselben Unterlagen und demselben Ortstermin.
Wie viel wird abgeschrieben? Der Gebäudeanteil bildet die Bemessungsgrundlage der AfA.
Über wie viele Jahre? Eine kürzere Restnutzungsdauer kann einen höheren AfA-Satz begründen.
Ortstermin, Unterlagen und Objektdaten nutzen wir für beide Gutachten – Sie erhalten ein gemeinsames Angebot.
Bodenrichtwert des Gutachterausschusses, angepasst an Grundstück, Lage und Nutzung; bei Wohnungen über den Miteigentumsanteil.
Nach dem passenden Verfahren der Immobilienwertermittlungsverordnung – Sach-, Ertrags- oder Vergleichswert, je nach Objekt.
Baujahr, Ausstattung, Zustand, Modernisierungen und Besonderheiten, die eine Pauschalrechnung nicht erfasst.
Aufteilung des Kaufpreises im Verhältnis der ermittelten Werte, mit Hinweis zu den Kaufnebenkosten.
Methodik nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur Kaufpreisaufteilung.
Nachvollziehbare Herleitung mit Quellen und Fotos, als PDF für Steuerberatung und Finanzamt.
Wir schätzen anhand von Kaufpreis, Lage und Baujahr ein, ob sich ein Gutachten lohnen kann.
Sie erhalten den Festpreis und eine kurze Liste der benötigten Unterlagen.
Wir besichtigen das Objekt – bei Kombination mit der Restnutzungsdauer in einem gemeinsamen Termin.
Sie erhalten die nachvollziehbare Aufteilung als PDF für Steuerberatung und Finanzamt.
Kaufpreis, Adresse und Baujahr reichen für den Start. Wir prüfen kostenlos, ob sich ein Gutachten für Sie lohnt, und nennen Ihnen vorab den Festpreis – auf Wunsch zusammen mit der Restnutzungsdauer.
+49 160 / 7503912Der Gesamtkaufpreis wird nicht als Restgröße, sondern nach dem Verhältnis der Verkehrswerte von Grund und Boden einerseits und Gebäude andererseits aufgeteilt.
BFH, Urteil vom 10.10.2000Die Arbeitshilfe gewährleistet die Aufteilung nach den realen Verkehrswerten nicht; im Streitfall stützt sich das Finanzgericht in der Regel auf ein Sachverständigengutachten.
BFH, Urteil vom 21.07.2020 – IX R 26/19Eine vertraglich vereinbarte Aufteilung ist grundsätzlich maßgeblich – es sei denn, sie verfehlt die realen Wertverhältnisse grundsätzlich und erscheint wirtschaftlich nicht haltbar.
BFH, Urteil vom 21.07.2020 – IX R 26/19Welches Wertermittlungsverfahren angewendet wird, richtet sich nach den Gegebenheiten des Einzelfalls; kein Verfahren hat generell Vorrang.
BFH, Urteil vom 20.09.2022 – IX R 12/21Auch das allgemeine Ertragswertverfahren ist für die Aufteilung zulässig – selbst bei einem Baudenkmal.
BFH, Urteil vom 07.10.2025 – IX R 26/24Das Bundesfinanzministerium stellt eine Arbeitshilfe als typisiertes Verfahren bereit, mit der sich eine Aufteilung vornehmen oder auf Plausibilität prüfen lässt.
BMF, Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung, Stand 2026Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Die steuerliche Einordnung Ihres Falls klären Sie bitte mit Ihrer Steuerberatung.
Ortstermin, Auswertung und Gutachten laufen über unser Büro in München; bei Parallelterminen unterstützen freie Sachverständige beim Aufmaß. Von der Anfrage bis zur Rechnung haben Sie einen Ansprechpartner. Kein Callcenter, kein anonymer Ablauf.
+49 160 / 7503912 · Mo–Fr 9–18 Uhr · Rückmeldung in der Regel innerhalb von 2 Stunden.
Eine automatische Pflicht gibt es nicht. Nach der Rechtsprechung kommt es auf die realen Verkehrswerte von Grund und Gebäude an; die Arbeitshilfe des Bundesfinanzministeriums ist dafür nicht bindend (BFH, IX R 26/19). Das Gutachten begründet die Werte objektbezogen und nachvollziehbar – die Prüfung erfolgt im Einzelfall.
Am besten vor der ersten Steuererklärung nach dem Kauf – oder schon vor dem Notartermin, wenn die Aufteilung im Kaufvertrag festgehalten werden soll. Hat das Finanzamt bereits anders aufgeteilt, klären Sie Fristen und Vorgehen bitte mit Ihrer Steuerberatung.
Eine im Kaufvertrag vereinbarte Aufteilung ist grundsätzlich maßgeblich, solange sie die realen Wertverhältnisse nicht grundsätzlich verfehlt. Ein Gutachten kann die Werte schon vor dem Notartermin nachvollziehbar begründen.
Ja. Bei einer Eigentumswohnung ergibt sich der Bodenanteil aus dem Miteigentumsanteil am Grundstück; das Gutachten berücksichtigt außerdem Lage, Ausstattung und Zustand der Wohnung.
Ja. Beide Gutachten nutzen dieselben Unterlagen und denselben Ortstermin. Sie erhalten ein gemeinsames Angebot.
Der Aufwand hängt von Objektart, Unterlagen und Prüfaufwand ab. Nach der kostenlosen Vorprüfung erhalten Sie ein Festpreisangebot – bei Kombination mit der Restnutzungsdauer für beide Gutachten zusammen.
Nein. Das Gutachten liefert die sachverständige Grundlage. Die steuerliche Einordnung stimmen Sie mit Ihrer Steuerberatung ab.
Kurze Daten senden, persönliche Rückmeldung erhalten und dann entscheiden – auf Wunsch zusammen mit der Restnutzungsdauer.
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