Ratgeber · Erbschaft

Verkehrswertgutachten oder Kurzgutachten beim Erbe?

Welches Format zu Ihrem Anlass passt – von der Orientierung unter Erben bis zum Streit um den Pflichtteil.

Ihr Ansprechpartner: Moritz Pfaller · Sachverständigenbüro PFALLER, München

Zwei Formate für unterschiedliche Zwecke

Beim Erbe einer Immobilie stellt sich schnell die Frage nach ihrem Wert. Dafür gibt es zwei Formate: Das Kurzgutachten ist eine kompakte Marktwerteinschätzung zur Orientierung – in der Regel 10–30 Seiten mit Marktwertspanne, Lieferung in der Regel 7–10 Werktage.

Das Verkehrswertgutachten ist das ausführliche Vollgutachten nach § 194 BauGB, in der Regel 50–120 Seiten mit vollständiger Herleitung. Sie erhalten es in der Regel 3–5 Wochen nach dem Ortstermin.

Ein Kurzgutachten reicht oft, wenn …
  • die Erben sich einig sind und nur eine Orientierung brauchen,
  • ein Verkauf geplant ist und Sie den Angebotspreis einordnen wollen,
  • Sie vorab klären möchten, ob sich ein ausführliches Gutachten lohnt.
Ein Verkehrswertgutachten passt meist, wenn …
  • ein Erbe die Immobilie übernimmt und die anderen ausbezahlt werden,
  • ein Pflichtteil berechnet wird oder Streit droht,
  • ein Gericht beteiligt ist oder Behörden einen Wertnachweis verlangen.

Und das Finanzamt?

Für die Erbschaftsteuer setzt das Finanzamt den Grundbesitzwert selbst fest. Ein Kurzgutachten reicht als Nachweis gegenüber dem Finanzamt in der Regel nicht aus.

Für den Nachweis eines niedrigeren Grundbesitzwerts stellt das Bewertungsgesetz besondere Anforderungen an die Person des Gutachters (§ 198 BewG). Ob unser Gutachten dafür in Betracht kommt, klären wir vor der Beauftragung mit Ihnen – bitte stimmen Sie dies auch mit Ihrer Steuerberatung ab.

Der Stichtag zählt

Im Erbfall ist für den Wert in der Regel der Tag des Erbfalls maßgeblich – für die Erbschaftsteuer ebenso wie für den Pflichtteil (§ 2311 BGB). Ein Gutachten kann auch für einen zurückliegenden Stichtag erstellt werden.

Pflichtteil: Anspruch auf Wertermittlung

Pflichtteilsberechtigte können nach § 2314 BGB unter anderem verlangen, dass der Wert der Nachlassgegenstände ermittelt wird. Kommt es darauf an, ist das ausführlich begründete Verkehrswertgutachten in der Regel das passende Format. Die rechtlichen Einzelheiten klären Sie bitte mit Ihrer anwaltlichen Beratung.

Unsicher, welches Format Sie brauchen? Schildern Sie uns kurz Anlass und Objekt – wir prüfen kostenlos vorab, ob ein Kurzgutachten genügt oder ein Verkehrswertgutachten sinnvoll ist, und nennen Ihnen den Festpreis. Mehr zum Vollgutachten im Erbfall: Verkehrswertgutachten bei Erbschaft und Schenkung.

Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Moritz Pfaller, Sachverständigenbüro PFALLER
Moritz PfallerIhr Ansprechpartner

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Verkehrswert nach § 194 BauGB zum maßgeblichen Stichtag – Festpreis vorab, in der Regel im vierstelligen Bereich, Zahlung nach Erhalt.

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