Erbauseinandersetzung
Mehrere Erben, eine Immobilie: Übernimmt einer das Haus und zahlt die anderen aus, liefert das Gutachten die neutrale Grundlage für eine faire Aufteilung.
Wir ermitteln den Verkehrswert nach § 194 BauGB zum maßgeblichen Stichtag – für Erbauseinandersetzung, Pflichtteil oder Übergabe.
5 von 5 Sternen bei Google Bewertungen · StandEine geerbte oder verschenkte Immobilie ist oft der größte Vermögenswert in der Familie. Wer sie fair aufteilen oder ausgleichen will, braucht einen neutral ermittelten Wert.
Mehrere Erben, eine Immobilie: Übernimmt einer das Haus und zahlt die anderen aus, liefert das Gutachten die neutrale Grundlage für eine faire Aufteilung.
Pflichtteilsberechtigte können nach § 2314 BGB unter anderem verlangen, dass der Wert der Nachlassgegenstände ermittelt wird. Maßgeblich ist der Wert zur Zeit des Erbfalls (§ 2311 BGB).
Wird eine Immobilie zu Lebzeiten übertragen, hilft ein dokumentierter Wert, Geschwister fair auszugleichen und spätere Fragen zu vermeiden.
Den Grundbesitzwert setzt das Finanzamt fest. Für den Nachweis eines niedrigeren Werts gelten besondere Anforderungen an den Gutachter – siehe Hinweis unten.
Ein Verkehrswert gilt immer für einen bestimmten Tag, den Stichtag. Im Erbfall ist das in der Regel der Tag des Erbfalls – für die Erbschaftsteuer ebenso wie für die Berechnung des Pflichtteils. Bei einer Schenkung kommt es auf den Tag der Ausführung an.
Ein Gutachten kann auch für einen zurückliegenden Stichtag erstellt werden. Wir berücksichtigen dann den Zustand der Immobilie und die Marktlage zu diesem Tag – etwa über Bodenrichtwerte und Daten des örtlichen Gutachterausschusses.
Welche Fristen in Ihrem Fall gelten, klärt Ihre Steuerberatung oder Ihre anwaltliche Beratung – wir richten den Zeitplan des Gutachtens danach aus.
Für die Erbschaft- und Schenkungsteuer ermittelt das Finanzamt den Grundbesitzwert nach dem Bewertungsgesetz. Ein gutachterlich ermittelter Wert kann davon abweichen; ob und in welcher Höhe sich daraus steuerliche Folgen ergeben, beurteilt Ihre Steuerberatung.
Für den Nachweis eines niedrigeren Grundbesitzwerts stellt das Bewertungsgesetz besondere Anforderungen an die Person des Gutachters (§ 198 BewG). Ob unser Gutachten dafür in Betracht kommt, klären wir vor der Beauftragung mit Ihnen – bitte stimmen Sie dies auch mit Ihrer Steuerberatung ab.
Unabhängig davon ist das Verkehrswertgutachten die übliche Grundlage, wenn sich Erben über den Wert einigen oder einen Pflichtteil berechnen wollen. Mehr dazu in unserem Ratgeber Immobilienbewertung bei Erbschaft & Scheidung.
Das Verkehrswertgutachten ist das ausführliche Vollgutachten. Es dokumentiert den Wert so, dass Miterben, Pflichtteilsberechtigte und ihre Berater jeden Schritt nachvollziehen können.
Wir klären Anlass, Stichtag und das passende Gutachtenformat und nennen Ihnen vorab den Festpreis. Rückmeldung in der Regel innerhalb von 2 Stunden (Mo–Fr, 9–18 Uhr).
Sie erhalten eine klare Liste, was wir für die Bewertung brauchen – etwa Grundbuchauszug, Grundrisse und bei Vermietung die Mietverträge.
Wir besichtigen die Immobilie und erfassen Zustand, Ausstattung, Modernisierungen und Besonderheiten mit Fotodokumentation.
Sie erhalten das vollständige Gutachten (in der Regel 50–120 Seiten) als PDF, in der Regel 3–5 Wochen nach dem Ortstermin. Zahlung erst nach Erhalt.
Steht eine Frist an? Eine bevorzugte Bearbeitung ist auf Anfrage möglich – sprechen Sie uns gleich bei der Anfrage darauf an.

Persönlich erreichbar von der Anfrage bis zur Übergabe – kein Callcenter.
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In der Regel der Tag des Erbfalls – für die Erbschaftsteuer ebenso wie für den Pflichtteil. Ein Gutachten kann auch für einen zurückliegenden Stichtag erstellt werden.
Für den Nachweis eines niedrigeren Grundbesitzwerts stellt das Bewertungsgesetz besondere Anforderungen an die Person des Gutachters (§ 198 BewG). Ob unser Gutachten dafür in Betracht kommt, klären wir vor der Beauftragung mit Ihnen – bitte stimmen Sie dies auch mit Ihrer Steuerberatung ab.
Nicht zwingend. Ein neutrales Gutachten hilft aber, wenn einer die Immobilie übernimmt und die anderen ausbezahlt werden – oder wenn später Fragen aufkommen.
Pflichtteilsberechtigte können nach § 2314 BGB unter anderem verlangen, dass der Wert der Nachlassgegenstände ermittelt wird. Die Einzelheiten klären Sie bitte mit Ihrer anwaltlichen Beratung.
Wir nennen Ihnen vorab einen Festpreis, in der Regel im vierstelligen Bereich. Der Aufwand hängt von Objektart, Unterlagen und Anlass ab; gezahlt wird nach Erhalt.
In der Regel 3–5 Wochen nach dem Ortstermin. Steht eine Frist an, sprechen Sie uns bei der Anfrage darauf an – eine bevorzugte Bearbeitung ist auf Anfrage möglich.
Nennen Sie uns kurz Objekt und Anlass – wir melden uns in der Regel innerhalb von 2 Stunden, prüfen das passende Format und nennen Ihnen vorab den Festpreis.