Ein Partner übernimmt
Bleibt einer in Haus oder Wohnung, muss der andere ausbezahlt werden. Das Gutachten liefert den Wert, auf dem die Auszahlung aufbaut.
Wir ermitteln den Verkehrswert der gemeinsamen Immobilie neutral und nachvollziehbar – zu dem Stichtag, auf den es ankommt.
5 von 5 Sternen bei Google Bewertungen · StandLeben Ehepartner im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, kann bei der Scheidung ein Ausgleich des Zugewinns verlangt werden: Für jeden Partner wird verglichen, wie viel Vermögen er am Ende der Ehe hat und wie viel zu Beginn (§ 1373 BGB). Eine Immobilie fließt mit ihrem Wert zum jeweiligen Stichtag ein.
Gerade weil es um viel Geld geht, wird über den Wert oft gestritten. Ein neutral erstelltes Gutachten dient als nachvollziehbare Grundlage für Gespräche und Vereinbarungen; im Gerichtsverfahren entscheidet das Gericht über die Verwertung.
Rechtliche Fragen – etwa welche Stichtage in Ihrem Fall gelten oder wie der Ausgleich berechnet wird – klären Sie bitte mit Ihrer anwaltlichen Beratung. Wir bewerten die Immobilie zu dem Stichtag, den Sie uns nennen.
Ob einvernehmlich oder streitig: Sobald eine Immobilie aufgeteilt, übernommen oder ausgeglichen werden muss, braucht es einen Wert, den beide Seiten nachvollziehen können.
Bleibt einer in Haus oder Wohnung, muss der andere ausbezahlt werden. Das Gutachten liefert den Wert, auf dem die Auszahlung aufbaut.
Für Anfangs- und Endvermögen zählt der Wert zu bestimmten Stichtagen – auch rückwirkend ermittelt.
Wollen beide verkaufen, hilft ein Wertgutachten, realistische Preiserwartungen zu klären. Zur Orientierung kann auch ein Kurzgutachten genügen.
Liegen die Vorstellungen weit auseinander, schafft ein ausführlich begründetes Gutachten eine sachliche Grundlage – mit Herleitung statt Bauchgefühl.
Beim Zugewinnausgleich wird die Immobilie häufig zu mehr als einem Stichtag bewertet. Typisch sind:
Ein Gutachten kann den Wert auch für mehrere und für zurückliegende Stichtage ermitteln. Welche Tage in Ihrem Fall maßgeblich sind, legen Sie mit Ihrer anwaltlichen Beratung fest.
Beauftragen können ein Partner allein oder beide gemeinsam. Wird das Gutachten gemeinsam in Auftrag gegeben, steigt oft die Akzeptanz des Ergebnisses – beide Seiten haben dieselben Informationen und denselben Ansprechpartner.
In jedem Fall gilt: Wir bewerten unabhängig vom Auftraggeber, dokumentieren jeden Schritt nachvollziehbar und behandeln Unterlagen und Ergebnis vertraulich.
Wir klären Anlass, Stichtag und das passende Gutachtenformat und nennen Ihnen vorab den Festpreis. Rückmeldung in der Regel innerhalb von 2 Stunden (Mo–Fr, 9–18 Uhr).
Sie erhalten eine klare Liste, was wir für die Bewertung brauchen – etwa Grundbuchauszug, Grundrisse und bei Vermietung die Mietverträge.
Wir besichtigen die Immobilie und erfassen Zustand, Ausstattung, Modernisierungen und Besonderheiten mit Fotodokumentation.
Sie erhalten das vollständige Gutachten (in der Regel 50–120 Seiten) als PDF, in der Regel 3–5 Wochen nach dem Ortstermin. Zahlung erst nach Erhalt.
Steht eine Frist an? Eine bevorzugte Bearbeitung ist auf Anfrage möglich – sprechen Sie uns gleich bei der Anfrage darauf an.

Persönlich erreichbar von der Anfrage bis zur Übergabe – kein Callcenter.
+49 160 / 7503912Was Auftraggeber über uns schreiben
Unsere Google-Bewertungen stammen überwiegend aus Wohnflächen-Aufträgen; Ablauf und Ansprechpartner sind bei allen Gutachten dieselben.
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Unverändert aus unserem Google-Unternehmensprofil; eine Auswahl nach Note treffen wir nicht. Ob Bewertende unsere Leistungen tatsächlich in Anspruch genommen haben, prüfen wir nicht. Hinweise zur Echtheit
Für das Endvermögen ist in der Regel die Zustellung des Scheidungsantrags maßgeblich (§ 1384 BGB), für das Anfangsvermögen der Tag der Eheschließung. Die Stichtage für Ihren Fall klären Sie bitte mit Ihrer anwaltlichen Beratung.
Ein Partner allein oder beide gemeinsam. Den Festpreis nennen wir vorab; gezahlt wird nach Erhalt des Gutachtens.
Ein neutral erstelltes Gutachten dient als nachvollziehbare Grundlage; im Gerichtsverfahren entscheidet das Gericht über die Verwertung.
Für eine erste Orientierung, etwa vor Gesprächen über eine Übernahme, kann ein Kurzgutachten genügen. Geht es um eine streitige Auseinandersetzung oder ein Gerichtsverfahren, ist in der Regel das Verkehrswertgutachten das passende Format.
In der Regel 3–5 Wochen nach dem Ortstermin. Sie erhalten das vollständige Gutachten (in der Regel 50–120 Seiten) als PDF.
Wir nennen Ihnen vorab einen Festpreis, in der Regel im vierstelligen Bereich – abhängig von Objektart, Unterlagen und Anlass. Zahlung erst nach Erhalt.
Schildern Sie uns kurz Objekt und Situation – vertraulich. Wir melden uns in der Regel innerhalb von 2 Stunden und nennen Ihnen vorab den Festpreis.