Verkehrswertgutachten · Scheidung

Verkehrswertgutachten bei Scheidung

Wir ermitteln den Verkehrswert der gemeinsamen Immobilie neutral und nachvollziehbar – zu dem Stichtag, auf den es ankommt.

5 von 5 Sternen bei Google
Festpreis vor Auftrag
Zahlung erst nach Erhalt
Rückmeldung i. d. R. in 2 Std.
Nach § 194 BauGB
Zugewinnausgleich

Warum der Wert der Immobilie bei der Scheidung zählt

Leben Ehepartner im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, kann bei der Scheidung ein Ausgleich des Zugewinns verlangt werden: Für jeden Partner wird verglichen, wie viel Vermögen er am Ende der Ehe hat und wie viel zu Beginn (§ 1373 BGB). Eine Immobilie fließt mit ihrem Wert zum jeweiligen Stichtag ein.

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Gerade weil es um viel Geld geht, wird über den Wert oft gestritten. Ein neutral erstelltes Gutachten dient als nachvollziehbare Grundlage für Gespräche und Vereinbarungen; im Gerichtsverfahren entscheidet das Gericht über die Verwertung.

Rechtliche Fragen – etwa welche Stichtage in Ihrem Fall gelten oder wie der Ausgleich berechnet wird – klären Sie bitte mit Ihrer anwaltlichen Beratung. Wir bewerten die Immobilie zu dem Stichtag, den Sie uns nennen.

Typische Situationen

Wann ein Verkehrswertgutachten bei Trennung hilft

Ob einvernehmlich oder streitig: Sobald eine Immobilie aufgeteilt, übernommen oder ausgeglichen werden muss, braucht es einen Wert, den beide Seiten nachvollziehen können.

Ein Partner übernimmt

Bleibt einer in Haus oder Wohnung, muss der andere ausbezahlt werden. Das Gutachten liefert den Wert, auf dem die Auszahlung aufbaut.

Zugewinnausgleich

Für Anfangs- und Endvermögen zählt der Wert zu bestimmten Stichtagen – auch rückwirkend ermittelt.

Gemeinsamer Verkauf

Wollen beide verkaufen, hilft ein Wertgutachten, realistische Preiserwartungen zu klären. Zur Orientierung kann auch ein Kurzgutachten genügen.

Streit über den Wert

Liegen die Vorstellungen weit auseinander, schafft ein ausführlich begründetes Gutachten eine sachliche Grundlage – mit Herleitung statt Bauchgefühl.

Stichtage

Welche Stichtage beim Zugewinnausgleich wichtig sind

Beim Zugewinnausgleich wird die Immobilie häufig zu mehr als einem Stichtag bewertet. Typisch sind:

  • Anfangsvermögen: der Tag der Eheschließung (§ 1374 BGB)
  • Endvermögen: die Zustellung des Scheidungsantrags (§ 1384 BGB)
  • Während der Ehe geerbt oder geschenkt: Wert zum Zeitpunkt des Erwerbs, der dem Anfangsvermögen hinzugerechnet wird (§ 1374 Abs. 2, § 1376 BGB)
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Ein Gutachten kann den Wert auch für mehrere und für zurückliegende Stichtage ermitteln. Welche Tage in Ihrem Fall maßgeblich sind, legen Sie mit Ihrer anwaltlichen Beratung fest.

Neutralität

Gemeinsam beauftragen – oder allein?

Beauftragen können ein Partner allein oder beide gemeinsam. Wird das Gutachten gemeinsam in Auftrag gegeben, steigt oft die Akzeptanz des Ergebnisses – beide Seiten haben dieselben Informationen und denselben Ansprechpartner.

In jedem Fall gilt: Wir bewerten unabhängig vom Auftraggeber, dokumentieren jeden Schritt nachvollziehbar und behandeln Unterlagen und Ergebnis vertraulich.

Ablauf

In 4 Schritten zum Verkehrswertgutachten

1

Erstprüfung

Wir klären Anlass, Stichtag und das passende Gutachtenformat und nennen Ihnen vorab den Festpreis. Rückmeldung in der Regel innerhalb von 2 Stunden (Mo–Fr, 9–18 Uhr).

2

Unterlagen

Sie erhalten eine klare Liste, was wir für die Bewertung brauchen – etwa Grundbuchauszug, Grundrisse und bei Vermietung die Mietverträge.

3

Ortstermin

Wir besichtigen die Immobilie und erfassen Zustand, Ausstattung, Modernisierungen und Besonderheiten mit Fotodokumentation.

4

Gutachten

Sie erhalten das vollständige Gutachten (in der Regel 50–120 Seiten) als PDF, in der Regel 3–5 Wochen nach dem Ortstermin. Zahlung erst nach Erhalt.

Steht eine Frist an? Eine bevorzugte Bearbeitung ist auf Anfrage möglich – sprechen Sie uns gleich bei der Anfrage darauf an.

Ihr Ansprechpartner

Neutral, diskret, zum Festpreis

Moritz Pfaller, Sachverständigenbüro PFALLER
Moritz PfallerSachverständigenbüro PFALLER · Dachauer Straße 46, 80335 München

Persönlich erreichbar von der Anfrage bis zur Übergabe – kein Callcenter.

+49 160 / 7503912
  • Festpreis vor Auftrag
  • Nach § 194 BauGB und ImmoWertV
  • Ein Ansprechpartner
  • Vertraulich
Bewertungen

Was Auftraggeber über uns schreiben

Unsere Google-Bewertungen stammen überwiegend aus Wohnflächen-Aufträgen; Ablauf und Ansprechpartner sind bei allen Gutachten dieselben.

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FAQ

Häufige Fragen zum Gutachten bei Scheidung

Welcher Stichtag gilt beim Zugewinnausgleich?

Für das Endvermögen ist in der Regel die Zustellung des Scheidungsantrags maßgeblich (§ 1384 BGB), für das Anfangsvermögen der Tag der Eheschließung. Die Stichtage für Ihren Fall klären Sie bitte mit Ihrer anwaltlichen Beratung.

Wer kann das Gutachten beauftragen?

Ein Partner allein oder beide gemeinsam. Den Festpreis nennen wir vorab; gezahlt wird nach Erhalt des Gutachtens.

Erkennt das Gericht das Gutachten an?

Ein neutral erstelltes Gutachten dient als nachvollziehbare Grundlage; im Gerichtsverfahren entscheidet das Gericht über die Verwertung.

Reicht auch ein Kurzgutachten?

Für eine erste Orientierung, etwa vor Gesprächen über eine Übernahme, kann ein Kurzgutachten genügen. Geht es um eine streitige Auseinandersetzung oder ein Gerichtsverfahren, ist in der Regel das Verkehrswertgutachten das passende Format.

Wie lange dauert ein Verkehrswertgutachten?

In der Regel 3–5 Wochen nach dem Ortstermin. Sie erhalten das vollständige Gutachten (in der Regel 50–120 Seiten) als PDF.

Was kostet das Gutachten?

Wir nennen Ihnen vorab einen Festpreis, in der Regel im vierstelligen Bereich – abhängig von Objektart, Unterlagen und Anlass. Zahlung erst nach Erhalt.

Nächster Schritt

Verkehrswertgutachten bei Scheidung anfragen

Schildern Sie uns kurz Objekt und Situation – vertraulich. Wir melden uns in der Regel innerhalb von 2 Stunden und nennen Ihnen vorab den Festpreis.

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