Ratgeber · Wohnflächenberechnung

Wohnflächenberechnung selbst machen oder beauftragen?

Was Sie selbst messen können, wo es schwierig wird und wann sich eine professionelle Berechnung lohnt.

Ihr Ansprechpartner: Moritz Pfaller · Sachverständigenbüro PFALLER, München

Selbst messen: So gehen Sie vor

Für eine erste Orientierung können Sie die Wohnfläche selbst ermitteln. Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) gibt dafür den Rahmen vor. Gehen Sie Raum für Raum vor:

  • Grundfläche messen: lichte Maße zwischen den Wänden aufnehmen, verwinkelte Räume in Rechtecke zerlegen.
  • Was mitzählt: Fußleisten, Einbaumöbel und fest eingebaute Gegenstände wie Heizkörper oder Badewanne werden nicht abgezogen (§ 3 Abs. 2 WoFlV).
  • Was nicht mitzählt: Schornsteine, Pfeiler und Säulen ab bestimmten Größen, Treppen mit mehr als drei Steigungen und Türnischen (§ 3 Abs. 3 WoFlV).
  • Anrechnen: Raumteile unter Dachschrägen nach lichter Höhe staffeln, Balkone und Terrassen in der Regel zu einem Viertel ansetzen (§ 4 WoFlV).
  • Ausschließen: Keller, Waschküche, Heizungsraum und Garage gehören nicht zur Wohnfläche (§ 2 Abs. 3 WoFlV).

Wo es schwierig wird

Bei einer rechteckigen Wohnung ohne Schrägen kommen Sie mit Zollstock oder Laser-Entfernungsmesser weit. Schwierig wird es an diesen Stellen:

  • Dachschrägen: Die Höhenlinien bei 1 m und 2 m müssen genau bestimmt werden – kleine Messfehler wirken sich über die ganze Raumtiefe aus.
  • Verwinkelte Grundrisse: Erker, Nischen und schräge Wände lassen sich mit Einzelmaßen nur schwer vollständig erfassen.
  • Abgrenzungsfragen: Zählt der Wintergarten voll oder zur Hälfte? Ist der Raum im Untergeschoss Wohnraum oder Zubehörraum?
  • Normwahl: WoFlV und DIN 277 führen zu unterschiedlichen Ergebnissen und werden leicht vermischt.
Selbst berechnen
  • Kein Honorar
  • Für eine grobe Orientierung oft ausreichend
  • Fehlerrisiko bei Schrägen, Balkonen und Abgrenzungen
  • Meist nur eine Summe, für Dritte schwer nachprüfbar
Berechnen lassen
  • Aufmaß des tatsächlichen Bestands mit dem 3D-Laserscanner
  • Raumweise Berechnung nach WoFlV
  • Bemaßter Grundriss, nachprüfbar für Bank, Käufer oder Mieter
  • Festpreis vorab, Zahlung nach Erhalt

Wann sich eine Beauftragung lohnt

Eine professionelle Berechnung ist vor allem dann sinnvoll, wenn sich andere auf die Zahl verlassen oder Geld an ihr hängt:

  • Verkauf: Die Fläche im Exposé bestimmt den Quadratmeterpreis – Käufer und Banken prüfen sie.
  • Vermietung: Für Mietvertrag, Mieterhöhung und Betriebskosten zählt die tatsächliche Fläche.
  • Finanzierung: Banken fordern häufig eine Wohnflächenberechnung mit Grundriss an.
  • Streitfall: Bei Abweichungen von mehr als 10 % kann nach der Rechtsprechung des BGH ein Mangel vorliegen.
Faustregel: Für die eigene Orientierung reicht oft das eigene Maßband. Sobald Käufer, Mieter oder eine Bank sich auf die Zahl verlassen sollen, lohnt sich eine gemessene und dokumentierte Berechnung. Was sie kostet, lesen Sie unter Kosten einer Wohnflächenberechnung.
Moritz Pfaller, Sachverständigenbüro PFALLER
Moritz PfallerIhr Ansprechpartner

Wohnflächenberechnung beauftragen

Wir messen vor Ort, rechnen nach WoFlV und liefern einen bemaßten Grundriss – Festpreis vorab, Zahlung erst nach Erhalt.

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