Wohnflächenberechnung selbst machen oder beauftragen?
Was Sie selbst messen können, wo es schwierig wird und wann sich eine professionelle Berechnung lohnt.
Selbst messen: So gehen Sie vor
Für eine erste Orientierung können Sie die Wohnfläche selbst ermitteln. Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) gibt dafür den Rahmen vor. Gehen Sie Raum für Raum vor:
- Grundfläche messen: lichte Maße zwischen den Wänden aufnehmen, verwinkelte Räume in Rechtecke zerlegen.
- Was mitzählt: Fußleisten, Einbaumöbel und fest eingebaute Gegenstände wie Heizkörper oder Badewanne werden nicht abgezogen (§ 3 Abs. 2 WoFlV).
- Was nicht mitzählt: Schornsteine, Pfeiler und Säulen ab bestimmten Größen, Treppen mit mehr als drei Steigungen und Türnischen (§ 3 Abs. 3 WoFlV).
- Anrechnen: Raumteile unter Dachschrägen nach lichter Höhe staffeln, Balkone und Terrassen in der Regel zu einem Viertel ansetzen (§ 4 WoFlV).
- Ausschließen: Keller, Waschküche, Heizungsraum und Garage gehören nicht zur Wohnfläche (§ 2 Abs. 3 WoFlV).
Wo es schwierig wird
Bei einer rechteckigen Wohnung ohne Schrägen kommen Sie mit Zollstock oder Laser-Entfernungsmesser weit. Schwierig wird es an diesen Stellen:
- Dachschrägen: Die Höhenlinien bei 1 m und 2 m müssen genau bestimmt werden – kleine Messfehler wirken sich über die ganze Raumtiefe aus.
- Verwinkelte Grundrisse: Erker, Nischen und schräge Wände lassen sich mit Einzelmaßen nur schwer vollständig erfassen.
- Abgrenzungsfragen: Zählt der Wintergarten voll oder zur Hälfte? Ist der Raum im Untergeschoss Wohnraum oder Zubehörraum?
- Normwahl: WoFlV und DIN 277 führen zu unterschiedlichen Ergebnissen und werden leicht vermischt.
- Kein Honorar
- Für eine grobe Orientierung oft ausreichend
- Fehlerrisiko bei Schrägen, Balkonen und Abgrenzungen
- Meist nur eine Summe, für Dritte schwer nachprüfbar
- Aufmaß des tatsächlichen Bestands mit dem 3D-Laserscanner
- Raumweise Berechnung nach WoFlV
- Bemaßter Grundriss, nachprüfbar für Bank, Käufer oder Mieter
- Festpreis vorab, Zahlung nach Erhalt
Wann sich eine Beauftragung lohnt
Eine professionelle Berechnung ist vor allem dann sinnvoll, wenn sich andere auf die Zahl verlassen oder Geld an ihr hängt:
- Verkauf: Die Fläche im Exposé bestimmt den Quadratmeterpreis – Käufer und Banken prüfen sie.
- Vermietung: Für Mietvertrag, Mieterhöhung und Betriebskosten zählt die tatsächliche Fläche.
- Finanzierung: Banken fordern häufig eine Wohnflächenberechnung mit Grundriss an.
- Streitfall: Bei Abweichungen von mehr als 10 % kann nach der Rechtsprechung des BGH ein Mangel vorliegen.

Wohnflächenberechnung beauftragen
Wir messen vor Ort, rechnen nach WoFlV und liefern einen bemaßten Grundriss – Festpreis vorab, Zahlung erst nach Erhalt.
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