Wohnflächenberechnung · Sachverständigenbüro

Wohnflächenberechnung vom Sachverständigen

Wir messen vor Ort, rechnen nach der Wohnflächenverordnung und dokumentieren jeden Raum nachvollziehbar.

5 von 5 Sternen bei Google
Festpreis vor Auftrag
Zahlung erst nach Erhalt
Rückmeldung i. d. R. in 2 Std.
3D-Laserscan vor Ort
Wer darf rechnen?

Wer eine Wohnflächenberechnung erstellt

Die Wohnflächenverordnung regelt, wie die Wohnfläche berechnet wird – nicht, wer sie erstellt. In der Praxis berechnen Eigentümer die Fläche selbst, Architektinnen und Architekten erstellen sie im Zuge einer Planung, oder ein Sachverständigenbüro misst den Bestand auf. Oft werden auch einfach Angaben aus alten Unterlagen übernommen.

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Für die Belastbarkeit kommt es auf drei Dinge an: ein Aufmaß des tatsächlichen Bestands, die richtige Anwendung der Norm und eine Dokumentation, mit der Dritte jeden Wert nachvollziehen können. Genau darauf ist unsere Arbeit ausgerichtet.

Im Vergleich

Selbst berechnet, aus Bauplänen oder vom Sachverständigenbüro

Selbst berechnetAus BauplänenSachverständigenbüro PFALLER
Grundlageeigene Messung mit Zollstock oder LaserPlanmaße aus der Bauphase3D-Aufmaß des heutigen Bestands
NormWoFlV und DIN 277 werden leicht verwechseltje nach Auftrag der PlanungWoFlV, auf Wunsch zusätzlich DIN 277
Umbautenmüssen selbst berücksichtigt werdenspätere Änderungen fehlen in den Plänenwerden erfasst, weil wir vor Ort messen
Dokumentationmeist nur eine SummePlan und Flächenaufstellungraumweise Aufstellung und bemaßter Grundriss
Für Dritte nachvollziehbareingeschränktwenn Pläne und Bestand übereinstimmenja, jeder Wert ist im Grundriss belegt

Vereinfachte Gegenüberstellung typischer Vorgehensweisen; im Einzelfall kann es Abweichungen geben.

Stempel und Form

Brauche ich einen Architektenstempel?

Einen Architektenstempel können wir nicht anbieten – wir sind kein Architekturbüro. Für die meisten Anlässe, etwa Verkauf, Vermietung oder Finanzierung, kommt es auf eine nachvollziehbare Berechnung nach der Norm und einen bemaßten Grundriss an.

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Ob in Ihrem Fall eine bestimmte Form verlangt wird, klären Sie am besten vorab mit der Stelle, die die Berechnung anfordert – zum Beispiel mit Ihrer Bank. Wir stimmen die Unterlagen dann darauf ab und beraten Sie vorher kostenlos.

Qualifikation

Wer bei uns misst und rechnet

Das Sachverständigenbüro PFALLER mit Sitz in München erstellt Wohnflächenberechnungen, Restnutzungsdauer- und Verkehrswertgutachten. Ihr persönlicher Ansprechpartner ist Moritz Pfaller – von der ersten Anfrage bis zur Übergabe.

  • Absolvierte Weiterbildung: Praxis-Workshop Wohnflächenberechnung der Sprengnetter Akademie
  • Laufende fachliche Weiterbildung zur Wohnflächenberechnung
  • Aufmaß mit 3D-Laserscanner statt Zollstock und Schätzung
  • Berechnung nach WoFlV mit nachvollziehbarer, raumweiser Dokumentation
Aus unserer Arbeit

So sieht eine Wohnflächenberechnung bei uns aus

Auszug aus einem abgeschlossenen Auftrag: bemaßter Grundriss einer Dachgeschosswohnung und die raumweise Berechnung nach WoFlV. Beispielhafte Darstellung eines Einzelfalls (anonymisiert); nicht auf andere Objekte übertragbar.

Bemaßter Grundriss einer Dachgeschosswohnung mit Kennzeichnung der Anrechnungsflächen – anonymisiertes Beispiel
Bemaßter Grundriss (Ausschnitt), farbig: Flächen unter der Dachschräge
Flächenermittlung nach WoFlVWohnflächenberechnung
Wohnfläche66,90 m²
Grundfläche gesamt75,70 m²
RaumGrundflächeFlächeAnrechnungAnteilWohnflächeWohnfl.
Wohnen27,50100 %27,50
Schlafen8,90100 %8,90
Diele6,90100 %6,90
Bad4,40100 %4,40
Küche4,20100 %4,20
Arbeitszimmer4,10100 %4,10
Schrank0,30100 %0,30
Abstellraum1,80100 %1,80
Flächen unter Schräge12,8050 %6,40
Terrasse4,8050 %2,40

Anrechnung nach § 4 WoFlV: Flächen mit 1 bis 2 m lichter Höhe zur Hälfte; Terrassen in der Regel zu einem Viertel, höchstens zur Hälfte – hier zur Hälfte angesetzt.

Ablauf

In 4 Schritten zur fertigen Wohnflächenberechnung

1

Anfrage

Kurze Anfrage über das Formular, per Telefon oder WhatsApp. Wir melden uns in der Regel innerhalb von 2 Stunden (Mo–Fr, 9–18 Uhr).

2

Festpreis & Termin

Wir klären Objekt, Umfang und Zweck und nennen Ihnen vorab den Festpreis. Der Ortstermin findet in der Regel innerhalb von 3–5 Werktagen statt.

3

Aufmaß vor Ort

3D-Laserscan aller Räume, je nach Objekt in der Regel 30–90 Minuten. Sie müssen nicht dabei sein – Zugang zur Immobilie genügt.

4

Berechnung & Grundriss

Berechnung nach WoFlV und bemaßter Grundriss als PDF, in der Regel 3–5 Werktage nach dem Ortstermin. Zahlung erst nach Erhalt.

Eilt es? Express auf Anfrage und nach Kapazität: Lieferung in der Regel 48 Stunden nach dem Ortstermin.

Ihr Ansprechpartner

Persönlich, nachvollziehbar, zum Festpreis

Moritz Pfaller, Sachverständigenbüro PFALLER
Moritz PfallerSachverständigenbüro PFALLER · Dachauer Straße 46, 80335 München

Persönlich erreichbar von der Anfrage bis zur Übergabe – kein Callcenter.

+49 160 / 7503912
  • Festpreis vor Auftrag
  • Rückmeldung in der Regel in 2 Stunden
  • Messung vor Ort mit 3D-Laserscan
  • Weiterbildung bei Sprengnetter
Bewertungen

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FAQ

Häufige Fragen zur Wohnflächenberechnung vom Sachverständigen

Wer macht eine Wohnflächenberechnung?

Erstellen können sie Eigentümer selbst, Architekten oder ein Sachverständigenbüro. Für eine belastbare Angabe empfiehlt sich ein Aufmaß des tatsächlichen Bestands und eine Berechnung nach WoFlV mit bemaßtem Grundriss – genau das übernehmen wir.

Wo bekomme ich eine Wohnflächenberechnung her?

Bei uns genügt eine kurze Anfrage über das Formular, per Telefon oder WhatsApp. Wir nennen Ihnen vorab einen Festpreis, vereinbaren den Ortstermin und liefern die Berechnung mit Grundriss als PDF.

Ist eine Wohnflächenberechnung vom Sachverständigen Pflicht?

Eine allgemeine Pflicht gibt es nicht. Ob eine professionelle Berechnung verlangt wird, hängt vom Anlass ab – etwa wenn Bank oder Käufer sie anfordern.

Bekomme ich einen Architektenstempel?

Nein, wir sind kein Architekturbüro. Ob eine bestimmte Form verlangt wird, klären Sie am besten vorab mit der anfordernden Stelle; wir beraten Sie dazu kostenlos.

Welche Unterlagen soll ich bereithalten?

Hilfreich sind vorhandene Grundrisse, Teilungserklärung, Wohnungsnummern, Exposé oder Kaufvertragsunterlagen. Wenn Unterlagen fehlen, ist ein Aufmaß vor Ort besonders sinnvoll.

Wie beauftrage ich die Berechnung?

Sie senden uns eine kurze Anfrage, wir nennen Ihnen den Festpreis und einen Terminvorschlag. Erst wenn Sie zustimmen, ist der Auftrag erteilt – gezahlt wird nach Erhalt der Berechnung.

Nächster Schritt

Wohnflächenberechnung jetzt beauftragen

Kurze Anfrage genügt: Sie erhalten in der Regel innerhalb von 2 Stunden einen Festpreis und einen Terminvorschlag – ohne Verpflichtung.

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