Anfrage
Kurze Anfrage über das Formular, per Telefon oder WhatsApp. Wir melden uns in der Regel innerhalb von 2 Stunden (Mo–Fr, 9–18 Uhr).
Wir messen vor Ort, rechnen nach der Wohnflächenverordnung und dokumentieren jeden Raum nachvollziehbar.
5 von 5 Sternen bei Google Bewertungen · StandDie Wohnflächenverordnung regelt, wie die Wohnfläche berechnet wird – nicht, wer sie erstellt. In der Praxis berechnen Eigentümer die Fläche selbst, Architektinnen und Architekten erstellen sie im Zuge einer Planung, oder ein Sachverständigenbüro misst den Bestand auf. Oft werden auch einfach Angaben aus alten Unterlagen übernommen.
Für die Belastbarkeit kommt es auf drei Dinge an: ein Aufmaß des tatsächlichen Bestands, die richtige Anwendung der Norm und eine Dokumentation, mit der Dritte jeden Wert nachvollziehen können. Genau darauf ist unsere Arbeit ausgerichtet.
| Selbst berechnet | Aus Bauplänen | Sachverständigenbüro PFALLER | |
|---|---|---|---|
| Grundlage | eigene Messung mit Zollstock oder Laser | Planmaße aus der Bauphase | 3D-Aufmaß des heutigen Bestands |
| Norm | WoFlV und DIN 277 werden leicht verwechselt | je nach Auftrag der Planung | WoFlV, auf Wunsch zusätzlich DIN 277 |
| Umbauten | müssen selbst berücksichtigt werden | spätere Änderungen fehlen in den Plänen | werden erfasst, weil wir vor Ort messen |
| Dokumentation | meist nur eine Summe | Plan und Flächenaufstellung | raumweise Aufstellung und bemaßter Grundriss |
| Für Dritte nachvollziehbar | eingeschränkt | wenn Pläne und Bestand übereinstimmen | ja, jeder Wert ist im Grundriss belegt |
Vereinfachte Gegenüberstellung typischer Vorgehensweisen; im Einzelfall kann es Abweichungen geben.
Einen Architektenstempel können wir nicht anbieten – wir sind kein Architekturbüro. Für die meisten Anlässe, etwa Verkauf, Vermietung oder Finanzierung, kommt es auf eine nachvollziehbare Berechnung nach der Norm und einen bemaßten Grundriss an.
Ob in Ihrem Fall eine bestimmte Form verlangt wird, klären Sie am besten vorab mit der Stelle, die die Berechnung anfordert – zum Beispiel mit Ihrer Bank. Wir stimmen die Unterlagen dann darauf ab und beraten Sie vorher kostenlos.
Das Sachverständigenbüro PFALLER mit Sitz in München erstellt Wohnflächenberechnungen, Restnutzungsdauer- und Verkehrswertgutachten. Ihr persönlicher Ansprechpartner ist Moritz Pfaller – von der ersten Anfrage bis zur Übergabe.
Auszug aus einem abgeschlossenen Auftrag: bemaßter Grundriss einer Dachgeschosswohnung und die raumweise Berechnung nach WoFlV. Beispielhafte Darstellung eines Einzelfalls (anonymisiert); nicht auf andere Objekte übertragbar.

| Raum | GrundflächeFläche | AnrechnungAnteil | WohnflächeWohnfl. |
|---|---|---|---|
| Wohnen | 27,50 | 100 % | 27,50 |
| Schlafen | 8,90 | 100 % | 8,90 |
| Diele | 6,90 | 100 % | 6,90 |
| Bad | 4,40 | 100 % | 4,40 |
| Küche | 4,20 | 100 % | 4,20 |
| Arbeitszimmer | 4,10 | 100 % | 4,10 |
| Schrank | 0,30 | 100 % | 0,30 |
| Abstellraum | 1,80 | 100 % | 1,80 |
| Flächen unter Schräge | 12,80 | 50 % | 6,40 |
| Terrasse | 4,80 | 50 % | 2,40 |
Anrechnung nach § 4 WoFlV: Flächen mit 1 bis 2 m lichter Höhe zur Hälfte; Terrassen in der Regel zu einem Viertel, höchstens zur Hälfte – hier zur Hälfte angesetzt.
Kurze Anfrage über das Formular, per Telefon oder WhatsApp. Wir melden uns in der Regel innerhalb von 2 Stunden (Mo–Fr, 9–18 Uhr).
Wir klären Objekt, Umfang und Zweck und nennen Ihnen vorab den Festpreis. Der Ortstermin findet in der Regel innerhalb von 3–5 Werktagen statt.
3D-Laserscan aller Räume, je nach Objekt in der Regel 30–90 Minuten. Sie müssen nicht dabei sein – Zugang zur Immobilie genügt.
Berechnung nach WoFlV und bemaßter Grundriss als PDF, in der Regel 3–5 Werktage nach dem Ortstermin. Zahlung erst nach Erhalt.
Eilt es? Express auf Anfrage und nach Kapazität: Lieferung in der Regel 48 Stunden nach dem Ortstermin.

Persönlich erreichbar von der Anfrage bis zur Übergabe – kein Callcenter.
+49 160 / 7503912Was Auftraggeber über uns schreiben
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Unverändert aus unserem Google-Unternehmensprofil; eine Auswahl nach Note treffen wir nicht. Ob Bewertende unsere Leistungen tatsächlich in Anspruch genommen haben, prüfen wir nicht. Hinweise zur Echtheit
Erstellen können sie Eigentümer selbst, Architekten oder ein Sachverständigenbüro. Für eine belastbare Angabe empfiehlt sich ein Aufmaß des tatsächlichen Bestands und eine Berechnung nach WoFlV mit bemaßtem Grundriss – genau das übernehmen wir.
Bei uns genügt eine kurze Anfrage über das Formular, per Telefon oder WhatsApp. Wir nennen Ihnen vorab einen Festpreis, vereinbaren den Ortstermin und liefern die Berechnung mit Grundriss als PDF.
Eine allgemeine Pflicht gibt es nicht. Ob eine professionelle Berechnung verlangt wird, hängt vom Anlass ab – etwa wenn Bank oder Käufer sie anfordern.
Nein, wir sind kein Architekturbüro. Ob eine bestimmte Form verlangt wird, klären Sie am besten vorab mit der anfordernden Stelle; wir beraten Sie dazu kostenlos.
Hilfreich sind vorhandene Grundrisse, Teilungserklärung, Wohnungsnummern, Exposé oder Kaufvertragsunterlagen. Wenn Unterlagen fehlen, ist ein Aufmaß vor Ort besonders sinnvoll.
Sie senden uns eine kurze Anfrage, wir nennen Ihnen den Festpreis und einen Terminvorschlag. Erst wenn Sie zustimmen, ist der Auftrag erteilt – gezahlt wird nach Erhalt der Berechnung.
Kurze Anfrage genügt: Sie erhalten in der Regel innerhalb von 2 Stunden einen Festpreis und einen Terminvorschlag – ohne Verpflichtung.