Wohnflächenberechnung · Verkauf

Wohnflächenberechnung für den Hausverkauf

Die Wohnfläche ist beim Verkauf die wichtigste Zahl im Exposé – Käufer rechnen mit ihr, Banken prüfen sie.

5 von 5 Sternen bei Google
Festpreis vor Auftrag
Zahlung erst nach Erhalt
Rückmeldung i. d. R. in 2 Std.
3D-Laserscan vor Ort
Pflicht oder nicht?

Ist eine Wohnflächenberechnung beim Verkauf Pflicht?

Nein – eine gesetzliche Pflicht, beim Verkauf eine Wohnflächenberechnung vorzulegen, gibt es nicht. Wer aber im Exposé, in der Anzeige oder im Kaufvertrag eine Wohnfläche nennt, sollte sicher sein, dass sie stimmt. Käufer verlassen sich auf diese Angabe und vergleichen Angebote über den Preis je Quadratmeter.

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Stellt sich nach dem Kauf heraus, dass die Wohnung oder das Haus deutlich kleiner ist als angegeben, kann das zu Streit führen und im ungünstigen Fall Ansprüche des Käufers auslösen. Ob und in welchem Umfang, hängt vom Einzelfall und vom Kaufvertrag ab; ein allgemeiner Haftungsausschluss hilft dabei nicht in jedem Fall weiter.

Rechtliche Fragen zum Kaufvertrag klären Sie bitte mit Ihrem Notar oder einer Anwaltskanzlei – wir liefern die gemessene Fläche, keine Rechtsberatung. Was bei Abweichungen im Mietrecht gilt, fasst unser Ratgeber Wohnfläche falsch berechnet? zusammen.

Ihr Vorteil

Was eine gemessene Wohnfläche beim Verkauf bringt

Eine geprüfte Flächenangabe kostet wenig im Verhältnis zum Kaufpreis – und nimmt dem Verkauf eine häufige Unsicherheit.

Belastbares Exposé

Eine nachvollziehbare Flächenangabe mit Grundriss wirkt seriös und beantwortet die erste Frage vieler Interessenten, bevor sie gestellt wird.

Weniger Diskussion beim Preis

Rechnen Käufer die Fläche selbst nach, werden Abweichungen schnell zum Verhandlungsargument. Eine gemessene Fläche lässt dafür wenig Raum.

Schnellere Finanzierung des Käufers

Die Bank des Käufers fordert häufig Wohnflächenberechnung und Grundrisse an. Liegen sie schon vor, entfällt ein Zwischenschritt.

Klare Trennung von Wohn- und Nutzfläche

Keller, Hobby- und Heizungsraum gehören nicht zur Wohnfläche. Die Berechnung trennt sauber – im Exposé können Sie Nutzflächen gesondert nennen.

Häufige Fehlerquellen

Wo Flächenangaben beim Verkauf oft danebenliegen

Viele Flächenangaben stammen aus der Bauzeit oder aus einem früheren Kaufvertrag. Seitdem hat sich oft etwas verändert – oder es wurde von Anfang an nach einer anderen Norm gerechnet. Typische Fehlerquellen sind:

  • Dachschrägen voll gezählt, obwohl Flächen unter 2 m lichter Höhe nur zur Hälfte und unter 1 m gar nicht zählen
  • Balkon und Terrasse ohne Begründung zur Hälfte angesetzt – die Regel nach WoFlV ist ein Viertel
  • Keller, Hobby- oder Heizungsraum als Wohnfläche gezählt
  • Umbauten, Anbauten oder ein Dachausbau nie in die Berechnung übernommen
  • DIN 277 und WoFlV vermischt
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Mit einem Aufmaß des heutigen Bestands und einer Berechnung nach WoFlV vermeiden Sie diese Fehler – und haben die Unterlagen zur Hand, wenn ein Interessent nachfragt.

Aus unserer Arbeit

So sieht eine Wohnflächenberechnung bei uns aus

Auszug aus einem abgeschlossenen Auftrag: bemaßter Grundriss einer Dachgeschosswohnung und die raumweise Berechnung nach WoFlV. Beispielhafte Darstellung eines Einzelfalls (anonymisiert); nicht auf andere Objekte übertragbar.

Bemaßter Grundriss einer Dachgeschosswohnung mit Kennzeichnung der Anrechnungsflächen – anonymisiertes Beispiel
Bemaßter Grundriss (Ausschnitt), farbig: Flächen unter der Dachschräge
Flächenermittlung nach WoFlVWohnflächenberechnung
Wohnfläche66,90 m²
Grundfläche gesamt75,70 m²
RaumGrundflächeFlächeAnrechnungAnteilWohnflächeWohnfl.
Wohnen27,50100 %27,50
Schlafen8,90100 %8,90
Diele6,90100 %6,90
Bad4,40100 %4,40
Küche4,20100 %4,20
Arbeitszimmer4,10100 %4,10
Schrank0,30100 %0,30
Abstellraum1,80100 %1,80
Flächen unter Schräge12,8050 %6,40
Terrasse4,8050 %2,40

Anrechnung nach § 4 WoFlV: Flächen mit 1 bis 2 m lichter Höhe zur Hälfte; Terrassen in der Regel zu einem Viertel, höchstens zur Hälfte – hier zur Hälfte angesetzt.

Ablauf

In 4 Schritten zur fertigen Wohnflächenberechnung

1

Anfrage

Kurze Anfrage über das Formular, per Telefon oder WhatsApp. Wir melden uns in der Regel innerhalb von 2 Stunden (Mo–Fr, 9–18 Uhr).

2

Festpreis & Termin

Wir klären Objekt, Umfang und Zweck und nennen Ihnen vorab den Festpreis. Der Ortstermin findet in der Regel innerhalb von 3–5 Werktagen statt.

3

Aufmaß vor Ort

3D-Laserscan aller Räume, je nach Objekt in der Regel 30–90 Minuten. Sie müssen nicht dabei sein – Zugang zur Immobilie genügt.

4

Berechnung & Grundriss

Berechnung nach WoFlV und bemaßter Grundriss als PDF, in der Regel 3–5 Werktage nach dem Ortstermin. Zahlung erst nach Erhalt.

Eilt es? Express auf Anfrage und nach Kapazität: Lieferung in der Regel 48 Stunden nach dem Ortstermin.

Ihr Ansprechpartner

Persönlich, nachvollziehbar, zum Festpreis

Moritz Pfaller, Sachverständigenbüro PFALLER
Moritz PfallerSachverständigenbüro PFALLER · Dachauer Straße 46, 80335 München

Persönlich erreichbar von der Anfrage bis zur Übergabe – kein Callcenter.

+49 160 / 7503912
  • Festpreis vor Auftrag
  • Rückmeldung in der Regel in 2 Stunden
  • Messung vor Ort mit 3D-Laserscan
  • Weiterbildung bei Sprengnetter
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FAQ

Häufige Fragen zur Wohnflächenberechnung beim Verkauf

Muss ich beim Hausverkauf eine Wohnflächenberechnung vorlegen?

Eine gesetzliche Pflicht gibt es nicht. Wenn Sie eine Wohnfläche angeben, sollte sie aber stimmen – Käufer und ihre Banken verlassen sich darauf.

Was passiert, wenn die angegebene Wohnfläche nicht stimmt?

Das hängt vom Einzelfall und vom Kaufvertrag ab. Bei deutlichen Abweichungen kann es zu Streit und zu Ansprüchen des Käufers kommen. Rechtliche Fragen klären Sie bitte mit Notar oder Anwalt; wir liefern die gemessene Fläche.

Wann sollte ich die Wohnfläche messen lassen?

Am besten, bevor das Exposé entsteht. Dann stimmen Anzeige, Exposé und Kaufvertrag von Anfang an überein.

Kann mein Makler die Berechnung verwenden?

Ja. Sie erhalten die Berechnung und den bemaßten Grundriss als PDF und können beides an Ihren Makler oder an Interessenten weitergeben.

Gehört der Keller zur Wohnfläche?

Nein. Kellerräume sind nach § 2 Abs. 3 WoFlV Zubehörräume und zählen nicht zur Wohnfläche. Im Exposé können sie als Nutzfläche gesondert genannt werden.

Wie schnell habe ich die Unterlagen?

Der Ortstermin findet in der Regel innerhalb von 3–5 Werktagen statt, die Berechnung erhalten Sie in der Regel 3–5 Werktage danach. Express ist auf Anfrage und nach Kapazität möglich.

Nächster Schritt

Wohnfläche vor dem Verkauf messen lassen

Am besten, bevor das Exposé entsteht: Nennen Sie uns Objektart und Postleitzahl – Sie erhalten in der Regel innerhalb von 2 Stunden einen Festpreis und einen Terminvorschlag.

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