Immobiliensachverständiger für Pöcking Wohnfläche · Restnutzungsdauer · Verkehrswert
Immobiliengutachten für Pöcking mit Possenhofen, Niederpöcking, Aschering, Maising und Seewiesen: Wohnflächenberechnung, Restnutzungsdauer, Verkehrswert und Kaufpreisaufteilung – Ortstermin von unserem Büro in München aus.
Die Gemeinde Pöcking liegt rund vier Kilometer südlich von Starnberg. Possenhofen – mit dem Schloss Possenhofen – und Niederpöcking grenzen an den Starnberger See, Aschering und Maising sind dörflich geprägt. Entsprechend unterschiedlich sind die Objekte: vom Einfamilienhaus im Hauptort über Häuser in Seenähe bis zum Anwesen in einem der kleineren Ortsteile.
Unser Büro liegt in der Dachauer Straße 46 in München – rund 27 Kilometer Luftlinie von Pöcking. Den Ortstermin stimmen wir nach Ihrer Anfrage ab; Auswertung und Gutachten entstehen in unserem Büro.
Landkreis
Landkreis Starnberg
Lage
Gemeinde rund vier Kilometer südlich von Starnberg; Possenhofen und Niederpöcking liegen am Starnberger See
Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich des Landkreises Starnberg (Landratsamt Starnberg); aktuelle Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026, einsehbar über BORIS-Bayern
Ja. Ortstermine übernehmen wir in allen Ortsteilen der Gemeinde Pöcking – von Possenhofen und Niederpöcking am See bis Aschering, Maising und Seewiesen. Den Termin stimmen wir nach Ihrer Anfrage mit Ihnen ab.
Ja. Unser Büro sitzt in München, Dachauer Straße 46 – rund 27 Kilometer Luftlinie von Pöcking. Ortstermine im Landkreis Starnberg übernehmen wir nach Vereinbarung; die Gutachten entstehen in unserem Büro in München.
Die Kosten hängen von Objektart, Umfang und gewünschtem Nachweis ab. Wohnflächenberechnungen liegen meist im unteren bis mittleren dreistelligen Bereich; Gutachten je nach Anlass und Objekt im vierstelligen Bereich. Den finalen Festpreis klären wir kostenlos vor der Beauftragung.
Die Bodenrichtwerte ermittelt der Gutachterausschuss des Landkreises Starnberg; in Bayern sind sie über das Portal BORIS-Bayern einsehbar. Für ein Gutachten ziehen wir die für Ihr Grundstück maßgeblichen Werte heran.
Unsere Gutachten werden nachvollziehbar und objektbezogen erstellt und sind für die Vorlage bei Finanzamt, Bank oder Gericht ausgelegt. Über die Anerkennung entscheidet die jeweilige Stelle im Einzelfall.
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